Berufsunfähigkeitsversicherung: Was Sie wissen müssen, wenn der Ernstfall eintritt

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Was Sie wissen müssen, wenn der Ernstfall eintritt

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine wichtige Absicherung gegen die finanziellen Folgen, wenn man seinen Beruf krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr ausüben kann. Der Antrag auf Leistungen ist jedoch oft komplex und erfordert Hartnäckigkeit. Im Durchschnitt geht es um erhebliche Summen, weshalb Versicherer die Fälle genau prüfen. Stiftung Warentest und Branchenexperten geben wichtige Hinweise, worauf Betroffene achten sollten, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wichtige Aspekte bei der BU-Rente

  • Der durchschnittliche Leistungsanspruch bei Berufsunfähigkeit beläuft sich auf rund 264.000 Euro.
  • Die Antragsstellung ist kompliziert und erfordert oft Unterstützung.
  • Versicherer prüfen Leistungsanträge sehr genau.

Den Leistungsanspruch durchsetzen

Wenn der Ernstfall der Berufsunfähigkeit eintritt, ist es entscheidend, dass der Versicherer schnell und unkompliziert zahlt. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Die Antragsstellung für eine BU-Rente gehört zu den komplexeren Versicherungsangelegenheiten. Experten der Stiftung Warentest raten Betroffenen, sich Hilfe zu suchen und auf ihrem Leistungsanspruch zu bestehen. Im Durchschnitt beantragen Versicherte ihre Rente mit 47 Jahren, und die versicherte Summe kann sich über die verbleibende Vertragslaufzeit auf eine beträchtliche Summe summieren.

Kriterien bei der Testung von BU-Tarifen

Versicherungsmakler Matthias Helberg kritisiert, dass bei Tests von Berufsunfähigkeitsversicherungen, wie denen der Stiftung Warentest, wichtige Bedingungen unberücksichtigt bleiben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Der Verzicht auf eine abstrakte oder konkrete Verweisung auch bei bestimmten Berufsgruppen.
  • Die genauen Anforderungen bei der Umorganisation für Selbstständige.
  • Die Regelungen bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit.
  • Besondere Klauseln für bestimmte Berufe oder Risiken.
  • Die Mitwirkungspflichten des Versicherten im Leistungsfall.
  • Die Informationspflichten des Versicherers während der Prüfung.

Diese Kriterien können das Testergebnis und damit die Auswahl der Tarife maßgeblich beeinflussen.

Service bei der Leistungsprüfung

Einige Versicherer verbessern ihren Service bei der Leistungsprüfung, um den Prozess für den Kunden zu beschleunigen. Die Basler Lebensversicherungs-AG bietet beispielsweise neben telefonischen Interviews auch eine Vor-Ort-Prüfung durch medizinisch geschulte Fachkräfte an. Dieser Service, der in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erfolgt, soll die Erfassung der notwendigen Unterlagen erleichtern und die Prüfung beschleunigen. Die Kosten für diesen Service trägt die Versicherung.

Quellen

KI - Kennzeichnungspflicht

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Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

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