BGH stärkt Versicherte: Private Krankenversicherer dürfen Krankentagegeld nicht einfach kürzen

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BGH stärkt Versicherte: Private Krankenversicherer dürfen Krankentagegeld nicht einfach kürzen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass private Krankenversicherer das Krankentagegeld nicht eigenmächtig kürzen dürfen, wenn das Einkommen des Versicherten sinkt. Dieses Urteil schafft Klarheit und stärkt die Rechte von Millionen Versicherten, die sich mit einer Krankentagegeldversicherung für den Krankheitsfall absichern.

Wichtige Erkenntnisse des Urteils

  • Private Krankenversicherer dürfen das vereinbarte Krankentagegeld nicht einfach herabsetzen, nur weil das Nettoeinkommen des Versicherten gesunken ist.
  • Eine unwirksam gewordene Klausel zur Einkommensanpassung kann nicht ohne Weiteres durch eine neue ersetzt werden.
  • Das Festhalten am ursprünglichen Vertrag stellt für den Versicherer keine unzumutbare Härte dar.

Hintergrund des Rechtsstreits

Im Kern ging es um die Frage, ob private Krankenversicherer berechtigt sind, das vereinbarte Krankentagegeld zu kürzen, wenn das Nettoeinkommen des Versicherten nach Vertragsabschluss sinkt. In der Vergangenheit enthielten viele Verträge Klauseln, die dies erlaubten. Eine solche Klausel, die auf den Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung basierte, erklärte der BGH bereits 2016 für unwirksam, da sie gegen das Transparenzgebot verstieß.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs

Ein aktueller Fall vor dem BGH (Az. IV ZR 32/24) beleuchtete die Situation, in der ein Versicherer versuchte, eine unwirksame Klausel durch eine neue zu ersetzen. Der BGH entschied jedoch, dass ein Versicherer eine unwirksam gewordene Klausel nur dann durch eine neue ersetzen darf, wenn dies zur Fortführung des Vertrages zwingend notwendig ist und eine Vertragslücke entsteht. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Die Richter stellten klar, dass das Festhalten am ursprünglichen Vertrag, auch wenn das Einkommen gesunken ist, für den Versicherer keine unzumutbare Härte darstellt. Die Krankentagegeldversicherung wird als Summenversicherung betrachtet, bei der die Leistung vom tatsächlichen Einkommen abweichen kann. Ein sinkendes Einkommen allein rechtfertigt somit keine automatische Kürzung des Tagegeldes.

Auswirkungen für Versicherte

Dieses Urteil bedeutet eine erhebliche Stärkung der Rechte von Versicherten. Sie müssen nicht mehr befürchten, dass ihr Krankentagegeld willkürlich gekürzt wird, nur weil sich ihre Einkommenssituation verändert hat. Wurde das Tagegeld in der Vergangenheit aufgrund einer solchen ersetzten Klausel gekürzt, könnten Versicherte nun Anspruch auf Nachzahlungen haben. Es ist ratsam, die eigenen Versicherungsunterlagen zu prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen.

Quellen

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