Immer mehr Menschen suchen nach Wegen, um von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Steigende Beiträge im Alter, unerwartete Kosten und die Komplexität des Systems bewegen viele dazu, Alternativen zu prüfen. Doch der Rückweg ist oft steinig und an strenge Bedingungen geknüpft.
Schlüsselbotschaften
- Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist möglich, aber an klare Regeln gebunden.
- Das Alter spielt eine entscheidende Rolle: Unter 55 Jahren sind die Optionen vielfältiger.
- Einkommensveränderungen sind oft der Schlüssel, um die Versicherungspflichtgrenze wieder zu unterschreiten.
- Vorsicht bei vermeintlichen "Schlupflöchern", diese können zu rechtlichen Problemen führen.
- Die Pflegeversicherung birgt spezielle Fallstricke beim Wechsel.
Die Hürden des Wechsels
Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, muss für eine Rückkehr in die GKV in der Regel wieder versicherungspflichtig werden. Dies ist meist nur durch eine deutliche Einkommensreduktion möglich. Für Angestellte bedeutet das, dass ihr Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen muss (2024: 69.300 Euro). Dies kann durch Teilzeit, Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge oder eine berufliche Neuorientierung erreicht werden. Wichtig ist, dass diese Einkommensgrenze für mindestens drei Monate unterschritten wird. Wer diese Grenze einmal unterschritten hat, kann in der GKV bleiben, auch wenn das Einkommen später wieder steigt.
Besondere Regeln für Selbstständige und Ältere
Für Selbstständige ist der Weg in die GKV noch komplizierter. Sie müssen ihre hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgeben oder so stark einschränken, dass eine abhängige Beschäftigung finanziell und zeitlich überwiegt. Für Personen über 55 Jahre sind die Möglichkeiten zur Rückkehr in die GKV stark eingeschränkt. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Versicherte in jungen Jahren von günstigen PKV-Beiträgen profitieren und im Alter in das solidarischere GKV-System wechseln. Dennoch gibt es Berichte über Anbieter, die versuchen, über ausländische Gewerbeanmeldungen ein "Schlupfloch" zu nutzen. Diese Praktiken sind rechtlich umstritten und bergen erhebliche Risiken, bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Fallstricke bei der Pflegeversicherung
Ein häufig übersehener Stolperstein ist die Pflegeversicherung. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat klargestellt, dass eine Vorversicherung in der PKV nicht automatisch auf die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung angerechnet wird. Wer seine PKV-Pflegeversicherung vorzeitig kündigt, riskiert eine zweijährige Lücke, in der kein Anspruch auf Pflegegeld aus der GKV besteht. Dies kann im Pflegefall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, die sich auf Zehntausende von Euro summieren können.
Auslandsaufenthalte und andere Optionen
Ein Umzug ins Ausland kann unter Umständen eine Möglichkeit sein, wieder in die GKV zu gelangen. Wer in einem EU-Land sozialversicherungspflichtig arbeitet und dort krankenversichert ist, kann nach einer gewissen Zeit und Rückkehr nach Deutschland wieder in die GKV aufgenommen werden. Auch für Studierende gibt es Wege, beispielsweise durch eine Exmatrikulation zwischen Bachelor und Master. Für alle, die nicht mehr in die GKV zurückkehren können, bleiben der Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif der PKV als Notlösungen.
Quellen
- Vorsicht beim Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung, Pfefferminzia.
- So geht’s – Von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenkasse – Wirtschaft, SZ.de.
- GKV-Rückkehr: Bund will Schlupfloch für ältere PKV-Versicherte schließen, procontra.
- Wie Sie aus der privaten Krankenversicherung wieder herauskommen – Kolumne, Spiegel.
- Flucht auf Umwegen: Raus aus der PKV | News, Creditreform.

