R+V kündigt Schließfach-Versicherungen: Volksbanken-Kunden müssen sich selbst kümmern

Leere Schließfächer in einer Bank

R+V kündigt Schließfach-Versicherungen: Volksbanken-Kunden müssen sich selbst kümmern

Die R+V Versicherung hat die pauschale Gruppenversicherung für Bankschließfächer bei vielen Volks- und Raiffeisenbanken gekündigt. Dies betrifft tausende Kunden, die bisher von einem automatischen Versicherungsschutz profitierten. Die Banken müssen nun die Verträge neu gestalten, was für die Kunden bedeutet, dass sie sich eigenständig um eine Absicherung kümmern müssen.

Wichtige Punkte auf einen Blick

  • Die R+V Versicherung beendet die Gruppenversicherung für Schließfächer bei Genossenschaftsbanken.
  • Kunden verlieren den bisherigen automatischen Versicherungsschutz.
  • Banken begründen den Schritt mit geänderten rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen.
  • Kunden müssen sich selbst um eine Versicherung kümmern, z.B. über die Hausratversicherung.
  • Einige Sparkassen bieten weiterhin eine integrierte Versicherung an.

Hintergrund der Kündigung

Die Entscheidung der R+V Versicherung, die Gruppenversicherung für Schließfächer aufzukündigen, hat weitreichende Folgen für die Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken. Laut Berichten von Finanz-Szene und anderen Medien erhielten zahlreiche Kunden bereits Post von ihrer Bank, in der sie über das Ende des Versicherungsschutzes informiert werden. Als Begründung werden häufig „geänderte rechtliche Anforderungen“ genannt.

Rechtliche und steuerrechtliche Gründe

Ein Sprecher der Volks- und Raiffeisenbanken, Björn Selck, erläutert, dass die bisherige Gruppenversicherung, die Schließfächer oft mit 1.000 bis 5.000 Euro absicherte, rechtlich neu bewertet werden muss. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wirft die Frage auf, ob die Banken bei einer solchen Gruppenversicherung als Versicherungsvermittler gelten und somit strengeren gesetzlichen Vorgaben unterliegen würden. Hinzu kommen steuerrechtliche Unklarheiten, die eine Trennung von Mietpreis und Versicherungsbeitrag erforderlich machen, um die Umsatzsteuerfrage zu klären.

Auswirkungen für Kunden

Für die betroffenen Kunden bedeutet dies, dass der bisherige Versicherungsschutz ab dem 1. Januar 2026 entfällt. Die Banken sind verpflichtet, diese Trennung vorzunehmen. Kunden, die ihre Wertgegenstände im Schließfach absichern möchten, müssen nun selbst aktiv werden. Eine Möglichkeit ist die Prüfung der eigenen Hausratversicherung, ob diese Schließfächer einschließt. Andernfalls muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

Unterschiedliche Reaktionen der Banken

Während viele Genossenschaftsbanken von der Kündigung betroffen sind, gehen andere Institute wie die Sparkassen teilweise anders damit um. Einige Sparkassen, wie die Sparkasse Emsland, bieten weiterhin Schließfächer inklusive einer Versicherung an und sehen sich nicht als Versicherungsvermittler. Sie betonen, dass ihre Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die VR Bank Nord beispielsweise informiert ihre Kunden bereits seit Mitte 2024 über die fehlende automatische Versicherung bei Neuabschlüssen und muss bei bestehenden Verträgen die Konditionen anpassen, was auch zu einer Mieterhöhung führen kann.

Quellen

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