R+V kündigt Schließfach-Versicherungen: Volksbanken-Kunden müssen sich selbst kümmern

R+V kündigt Schließfach-Versicherungen: Volksbanken-Kunden müssen sich selbst kümmern

Vorlesen
Download
Merken
Teilen
Kurzübersicht des Artikels (Maximal 150 Wörter)

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Leere Schließfächer in einer Bank
Werbebanner

Wir machen Werbung für Ihre Produkte & Dienstleistungen

R+V kündigt Schließfach-Versicherungen: Volksbanken-Kunden müssen sich selbst kümmern

Die R+V Versicherung hat die pauschale Gruppenversicherung für Bankschließfächer bei vielen Volks- und Raiffeisenbanken gekündigt. Dies betrifft tausende Kunden, die bisher von einem automatischen Versicherungsschutz profitierten. Die Banken müssen nun die Verträge neu gestalten, was für die Kunden bedeutet, dass sie sich eigenständig um eine Absicherung kümmern müssen.

Wichtige Punkte auf einen Blick

  • Die R+V Versicherung beendet die Gruppenversicherung für Schließfächer bei Genossenschaftsbanken.
  • Kunden verlieren den bisherigen automatischen Versicherungsschutz.
  • Banken begründen den Schritt mit geänderten rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen.
  • Kunden müssen sich selbst um eine Versicherung kümmern, z.B. über die Hausratversicherung.
  • Einige Sparkassen bieten weiterhin eine integrierte Versicherung an.

Hintergrund der Kündigung

Die Entscheidung der R+V Versicherung, die Gruppenversicherung für Schließfächer aufzukündigen, hat weitreichende Folgen für die Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken. Laut Berichten von Finanz-Szene und anderen Medien erhielten zahlreiche Kunden bereits Post von ihrer Bank, in der sie über das Ende des Versicherungsschutzes informiert werden. Als Begründung werden häufig „geänderte rechtliche Anforderungen“ genannt.

Rechtliche und steuerrechtliche Gründe

Ein Sprecher der Volks- und Raiffeisenbanken, Björn Selck, erläutert, dass die bisherige Gruppenversicherung, die Schließfächer oft mit 1.000 bis 5.000 Euro absicherte, rechtlich neu bewertet werden muss. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wirft die Frage auf, ob die Banken bei einer solchen Gruppenversicherung als Versicherungsvermittler gelten und somit strengeren gesetzlichen Vorgaben unterliegen würden. Hinzu kommen steuerrechtliche Unklarheiten, die eine Trennung von Mietpreis und Versicherungsbeitrag erforderlich machen, um die Umsatzsteuerfrage zu klären.

Auswirkungen für Kunden

Für die betroffenen Kunden bedeutet dies, dass der bisherige Versicherungsschutz ab dem 1. Januar 2026 entfällt. Die Banken sind verpflichtet, diese Trennung vorzunehmen. Kunden, die ihre Wertgegenstände im Schließfach absichern möchten, müssen nun selbst aktiv werden. Eine Möglichkeit ist die Prüfung der eigenen Hausratversicherung, ob diese Schließfächer einschließt. Andernfalls muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

Unterschiedliche Reaktionen der Banken

Während viele Genossenschaftsbanken von der Kündigung betroffen sind, gehen andere Institute wie die Sparkassen teilweise anders damit um. Einige Sparkassen, wie die Sparkasse Emsland, bieten weiterhin Schließfächer inklusive einer Versicherung an und sehen sich nicht als Versicherungsvermittler. Sie betonen, dass ihre Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die VR Bank Nord beispielsweise informiert ihre Kunden bereits seit Mitte 2024 über die fehlende automatische Versicherung bei Neuabschlüssen und muss bei bestehenden Verträgen die Konditionen anpassen, was auch zu einer Mieterhöhung führen kann.

Quellen

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.

verfügbar

+200 Bewertungen

Ronny Knorr

ISO zertifizierter Sachverständiger & registrierter Versicherungsmakler (IHK)

Strausberg, Deutschland
Tätig seit: 2006
Deutsch
geprüfter Experte

Fragen zum Artikel?

Du hast Fragen zum Artikel? Wir helfen dir gern weiter – einfach melden und wir klären alles persönlich, schnell und unkompliziert!

News veröffentlichen

Du bist Experte in deinem Fachgebiet und möchtest deine Reichweite durch Pressemitteilungen erhöhen? Gerne unterstützen wir dich dabei.

Jetzt Angebot anfordern

Wir freuen uns, dass du unser Angebot anfordern möchtest – fülle einfach das Formular aus, teile uns deine Wünsche und Anforderungen mit, und wir erstellen dir schnellstmöglich ein individuelles, unverbindliches Angebot, das perfekt zu dir passt.

Angebotsformular

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Ronny Knorr
Ronny Knorr

Versicherungsmakler (IHK)
geprüfter Sachverständiger

verschlüsselte Anfragen
DSGVO Konform
Deutsche Server
Expertenservice

Bleib informiert über wichtige Versicherungsthemen

Profitiere von Spartipps, Gesetzesänderungen und exklusiven Aktionsangeboten.

Hinweis

Vermittlung von Versicherungen: Die auf wendewerk.com angebotene Dienstleistung bezieht sich auf die Vermittlung von Versicherungen und umfasst auch die Erstellung von Angebotsvergleichen, einer Bedarfsermittlung, Ausschreibungen sowie Unterstützung im Leistungsfall. Wir haften nicht für Vollständigkeit der Angebotsübersicht. Vertragsabschlüsse und Leistungsansprüche entstehen ausschließlich im direkten Verhältnis zwischen dir und dem jeweiligen Versicherer. Gesetzliche Krankenversicherungen: Die sozialversicherungsrechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Krankenkasse. Wendewerk bietet selbst keine individuelle Rechts- oder Fachberatung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an. Weitere Informationen kannst du unseren Beratungshinweisen entnehmen. Darstellung externer Anbieter: Die auf wendewerk.com dargestellten Unternehmen, Ämter und Dienstleister etc. sind auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen (z. B. Handelsregister, Impressumsangaben, öffentliche Verzeichnisse, Internetauftritte) aufgeführt. Die Darstellung dient ausschließlich der neutralen und informativen Übersicht über bestehende Angebote in diesem Themenbereich. Es besteht keine geschäftliche, gesellschaftsrechtliche oder vertragliche Verbindung zwischen der Plattform und den dargestellten Unternehmen, soweit dies nicht ausdrücklich kenntlich gemacht wird. Eine Hervorhebung oder Bevorzugung einzelner Anbieter findet nicht statt. Solltest du eine Änderung, Korrektur oder Löschung deines Eintragung wünschen, kannst du dich jederzeit an uns wenden unter: Support. Vermittlung von Experten: Die auf wendewerk.com dargestellte Vermittlung von Kooperationspartnern (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsberater, Sachverständige oder Versicherungsvermittler) erfolgt unverbindlich. Es wird ausdrücklich keine Haftung oder Verantwortung für Inhalte, Leistungen oder Ergebnisse der vermittelten Partnerunternehmen übernommen. Es entsteht keinerlei Rechtsanspruch auf Auswahl, Qualität oder Verfügbarkeit. Datenquelle und Haftung: Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Für Verbesserungsvorschläge, Hinweisen oder Fragen schreibe unseren Support.

Hinweis

Darstellung externer Anbieter: Die auf wendewerk.com dargestellten Unternehmen, Ämter und Dienstleister etc. sind auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen (z. B. Handelsregister, Impressumsangaben, öffentliche Verzeichnisse, Internetauftritte) aufgeführt. Die Darstellung dient ausschließlich der neutralen und informativen Übersicht über bestehende Angebote in diesem Themenbereich. Solltest du eine Änderung, Korrektur oder Löschung deines Eintragung wünschen, kannst du dich jederzeit an uns wenden unter: Support.

Nach oben scrollen