Eine Gesetzesänderung beendet die Praxis, bei der Krankenkassen von Selbstständigen oft Höchstbeiträge verlangten, selbst bei geringen Einkünften, wenn Steuerbescheide nicht fristgerecht vorgelegt wurden. Das neue Gesetz gilt rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 und klärt die Beitragsfestsetzung neu.
Wichtige Neuerungen für Selbstständige
- Die Beitragsfestsetzung für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte erfolgt nun spätestens nach drei Jahren.
- Bei fehlendem Einkommensteuerbescheid verlängert sich die Frist für die Festsetzung auf den Höchstbeitrag um weitere zwölf Monate.
- Betroffene haben nach Festsetzung des Höchstbeitrags zwölf Monate Zeit, eine Überprüfung zu beantragen.
- Die Regelung gilt rückwirkend für die Beitragsjahre 2018 und 2019.
Was Betroffene jetzt tun können
Selbstständige, die in den Jahren 2018 und 2019 zu hohe Beiträge gezahlt haben, sollten aktiv werden. Einige Krankenkassen informieren ihre Mitglieder bereits von sich aus, jedoch besteht die Gefahr, dass nicht alle Betroffenen erreicht werden.
Wenn Sie Beitragsschulden für 2018/2019 haben und keinen Widerspruch eingelegt oder geklagt haben:
Reichen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid bei der Krankenkasse ein und fordern Sie eine Überprüfung. Dies sollte per Einschreiben erfolgen. Fordern Sie zudem die Erlassung von Säumnis- und Mahngebühren sowie die Beendigung des Ruhens von Leistungen.
Wenn ein Widerspruchsverfahren oder eine Klage läuft:
Informieren Sie die Krankenkasse oder das Gericht schriftlich über die geänderte Rechtslage. Fordern Sie die Beendigung des Ruhens von Leistungen.
Wenn Sie bereits gezahlt haben oder einen Vergleich geschlossen haben:
Fordern Sie per Einschreiben eine Überprüfung und Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge. Geben Sie Ihre Kontoverbindung für die Überweisung an.
Wenn Sie noch keinen Einkommensteuerbescheid für 2018/2019 haben:
Weisen Sie dies der Krankenkasse nach, beispielsweise durch eine Erklärung des Finanzamtes, und fordern Sie die Rücknahme des Höchstbeitragsbescheides. Das Ruhen der Leistungen muss ebenfalls beendet werden.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Bisher konnten Krankenkassen bei verspäteter Vorlage des Einkommensteuerbescheids Höchstbeiträge festsetzen, was für Selbstständige mit geringen Einkünften zu erheblichen finanziellen Belastungen führen konnte. Die Gesetzesänderung, die auf einer Änderung des § 240 SGB V und der Einführung eines neuen § 423 SGB V basiert, soll diese Praxis beenden und die Fristen für die Beitragsfestsetzung fairer gestalten. Die Änderungen treten rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 in Kraft, was bedeutet, dass zu viel gezahlte Beiträge zurückgefordert werden können.
Quellen
- Selbstständige: Krankenkassen müssen zu viel gezahlte Beiträge erstatten, Verbraucherzentrale Hamburg.
- Selbstständige können zu Unrecht gezahlte
Höchstbeiträge zurückfordern, Verband der Gründer und Selbstständigen.

