Deutschland erlebt eine Welle von Tierseuchen, die Landwirte vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen stellen. Von der Geflügelpest über die Afrikanische Schweinepest bis hin zur Maul- und Klauenseuche – die Ausbrüche nehmen zu und bedrohen die Existenz vieler Betriebe. Die Sorge bei den Landwirten ist groß, da diese Krankheiten nicht nur das Tierwohl beeinträchtigen, sondern auch zu massiven finanziellen Einbußen führen können.
Key Takeaways
- Landwirte sind bei Tierseuchenausbrüchen mit verschiedenen Risiken konfrontiert, darunter direkte Schäden und Einkommensverluste.
- Die staatliche Tierseuchenkasse (TSK) entschädigt für den Verlust von Tieren, deckt jedoch keine Einkommensausfälle ab.
- Eine private Ertragsschadenversicherung kann Einkommensverluste und weitere indirekte Kosten absichern.
- Versicherungsbedingungen und Deckungsumfang variieren stark und sollten individuell geprüft werden.
- Marktpreisschwankungen und Exportverbote infolge von Seuchenausbrüchen werden von Policen in der Regel nicht abgedeckt.
Direkte Schäden und staatliche Entschädigung
Bei einem nachgewiesenen Seuchenausbruch, wie beispielsweise der Maul- und Klauenseuche bei Wasserbüffeln in Brandenburg oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen, ordnen Veterinärbehörden oft die Keulung aller Tiere in betroffenen Betrieben an. Für den Verlust dieser Tiere erhalten die Landwirte eine Entschädigung von der öffentlich-rechtlichen Tierseuchenkasse (TSK). Diese Kasse finanziert sich aus Pflichtbeiträgen aller Tierhalter. Allerdings erstattet die TSK lediglich den gemeinen Tierwert und die Kosten für die Tötung. Einkommensausfälle, die durch den Verlust der Tiere entstehen, werden von der TSK nicht übernommen.
Ertragsschadenversicherung als Ergänzung
Um die Lücke der nicht gedeckten Einkommensausfälle zu schließen, bietet die private landwirtschaftliche Ertragsschadenversicherung eine wichtige Absicherung. Diese Police kann Einnahmeverluste abdecken, die durch eine Tierseuche verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise entgangene Gewinne, weil gekeulte Tiere nicht weiterverarbeitet werden konnten, oder geringere Erträge durch dezimierte Bestände, die zu einer dauerhaft reduzierten Produktion von Milch oder Ferkeln führen. Die Versicherung kann auch Kosten für die Reinigung und Desinfektion von Ställen übernehmen, was die TSK nur auf freiwilliger Basis leistet.
Schutz bei Sperrbezirken und Einschränkungen
Die Ertragsschadenversicherung kann auch dann greifen, wenn ein Betrieb nicht direkt von einem Seuchenausbruch betroffen ist, aber in einem Sperr- oder Beobachtungsbezirk liegt. Solche Gebiete werden von den Behörden eingerichtet, wenn ein Ausbruch in der Nähe stattfindet oder der Erreger bei Wildtieren nachgewiesen wurde. Die daraus resultierenden Einschränkungen, wie Transportverbote, zusätzliche Kennzeichnungspflichten oder präventive Keulungen, können erhebliche wirtschaftliche Einbußen verursachen, die von der Ertragsschadenversicherung erstattet werden können. Unter Umständen werden auch zusätzliche Tierarzt- oder Futtermittelkosten übernommen, wenn Tiere länger als üblich auf dem Hof verbleiben müssen.
Variable Versicherungsbedingungen
Die genauen Leistungen und Bedingungen einer Ertragsschadenversicherung können stark variieren. Die Verträge sind unterschiedlich gestaltet, und die Entschädigung kann als Pauschale oder basierend auf den tatsächlichen Umsatzeinbußen erfolgen. Auch das versicherte Risiko kann unterschiedlich definiert sein: von allgemeinen Seuchen bis hin zu spezifischen Viren wie der Afrikanischen Schweinepest. Umfassendere Lösungen bieten zwar einen breiteren Schutz, sind aber in der Regel teurer. Oftmals müssen Landwirte eine Wartezeit einhalten, bevor der Versicherungsschutz wirksam wird.
Nicht abgedeckte Risiken: Preisverfall und Exportverbote
Ein wesentlicher wirtschaftlicher Schaden für Viehhalter entsteht durch Marktpreisschwankungen und Exportverbote, die infolge von Seuchenausbrüchen verhängt werden. Diese Verluste werden von den Policen grundsätzlich nicht abgedeckt. Wenn beispielsweise Großbritannien, Mexiko oder Südkorea Importverbote für Fleisch aus Deutschland verhängen, führt dies zu einem drastischen Preisverfall. Dieser betrifft auch Betriebe, die nicht direkt in einem Seuchengebiet liegen, und stellt einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil dar, den die Landwirte allein tragen müssen.
Quellen
- Wie Landwirte beim Ausbruch von Tierseuchen versichert sind, GDV Gesamtverband der Versicherer.

