Viele Urlauber sind besorgt über den Verlust oder Diebstahl von Gepäck. Doch die gute Nachricht ist: Die Hausratversicherung bietet oft einen umfassenden Schutz, auch im Ausland. Sie greift nicht nur bei Einbrüchen in Unterkünften, sondern unter bestimmten Umständen auch bei Raubüberfällen.
Was die Hausratversicherung im Urlaub abdeckt
- Einbruchdiebstahl in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen.
- Raub (Wegnahme unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Gewalt).
- Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Raub am Urlaubsort.
Die Grenzen des Versicherungsschutzes
Die Hausratversicherung greift nicht bei jedem Verlust. Einfacher Diebstahl, wie Taschendiebstahl oder Trickdiebstahl ohne Gewaltanwendung, ist in der Regel ausgeschlossen. Ebenso sind Diebstähle aus unverschlossenen Räumen oder von unbeaufsichtigten Gegenständen oft nicht abgedeckt. Auch bei Wohnmobilen kann der Schutz eingeschränkt sein.
Wichtige Voraussetzungen für die Leistung
Damit die Versicherung zahlt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Gewalt oder Einbruch: Bei Raub muss Gewalt angewendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht worden sein. Bei Diebstahl aus Unterkünften müssen Einbruchspuren vorliegen.
- Meldung des Schadens: Der Schaden muss unverzüglich der Versicherung und bei Einbruchdiebstahl der örtlichen Polizei gemeldet werden. Ein Polizeibericht ist oft unerlässlich.
- Nachweis der gestohlenen Gegenstände: Belege wie Kaufquittungen, Fotos oder Seriennummern sind notwendig, um den Wert der gestohlenen Sachen nachzuweisen.
Die Außenversicherung: Weltweiter Schutz
Die sogenannte Außenversicherung erweitert den Schutz der Hausratversicherung auf vorübergehende Aufenthalte außerhalb der eigenen Wohnung, und das weltweit. Die Dauer dieses Schutzes variiert je nach Tarif, oft sind es drei Monate, in besseren Tarifen auch länger. Die Entschädigung ist meist auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt, bei Wertsachen gelten oft Sondergrenzen.
Was tun im Schadensfall?
Im Falle eines Diebstahls oder Raubes im Urlaub ist schnelles Handeln gefragt. Melden Sie den Vorfall umgehend der örtlichen Polizei und informieren Sie Ihre Versicherung. Dokumentieren Sie alle relevanten Details und sammeln Sie Beweismittel, um Ihren Anspruch geltend machen zu können.
Key Takeaways
- Gepäckverlust im Urlaub: Hausratsversicherung kommt häufig für Schaden auf, Verbraucherzentrale.de.
- Beklaut im Urlaub oder auf offener Straße: So greift die Hausratversicherung, Anwalt.de.
- Diebstahl im Urlaub: Wann die Hausratversicherung zahlt, WA.de.
- Diebstahl im Urlaub? Was Ihre Hausratversicherung wirklich abdeckt, FOCUS online.
- Ratgeber, Freie Presse.