Die Verbraucherzentrale hat in mehreren Gerichtsverfahren bedeutende Erfolge gegen Versicherungsunternehmen erzielt, die Rentenfaktoren in Verträgen einseitig gekürzt hatten. Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart und des Landgerichts München stärken die Rechte von Verbrauchern im Hinblick auf Altersvorsorgeverträge.
Wichtige Erkenntnisse
- Gerichte kippen Klauseln, die Versicherern einseitige Rentenkürzungen erlauben.
- Versicherer müssen künftige Rentensteigerungen bei verbesserten Bedingungen berücksichtigen.
- Irreführende Werbung für Rürup-Renten wird gerügt.
Gerichtsurteile gegen Rentenkürzungen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG eine Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors nicht unangemessen benachteilige. Die Klausel erlaubte der Allianz, die zugesagte Rentenhöhe zu reduzieren, ohne eine spiegelbildliche Verpflichtung zur Erhöhung bei verbesserten wirtschaftlichen Bedingungen vorzusehen. Das Gericht betonte, dass eine solche Klausel das Interesse des Versicherers einseitig verfolge und Verbraucher unangemessen benachteilige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Allianz Revision eingelegt hat. Ähnliche Klauseln sind auch in Verträgen anderer Versicherer wie Axa und LPV zu finden, gegen die ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Irreführende Werbung für Rürup-Rente
Das Landgericht München hat die Generali Deutschland AG verurteilt, weil das Unternehmen in seiner Werbung für die Rürup-Rente (Basisrente) nicht auf die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter hingewiesen hatte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte argumentiert, dass die Werbung mit „zahlreichen Steuervorteilen“ irreführend sei, da sie den Eindruck einer dauerhaften Steuerersparnis erwecke, obwohl die Steuerlast lediglich in die Zukunft verschoben wird. Das Gericht untersagte der Generali, weiterhin mit Steuervorteilen zu werben, ohne auf die spätere Besteuerung hinzuweisen, und drohte bei Verstößen ein Ordnungsgeld an.
Auswirkungen und Handlungsbedarf für Verbraucher
Diese Urteile haben weitreichende Folgen für eine hohe Zahl von Sparern, die von ähnlichen Klauseln in ihren Altersvorsorgeverträgen betroffen sein könnten. Die Verbraucherzentralen raten Betroffenen, sich gegen ungerechtfertigte Rentenkürzungen zu wehren und bieten Musterbriefe zur Unterstützung an. Angesichts der weit verbreiteten Praxis fordern die Verbraucherzentralen eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge und klare gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucherinteressen.
Quellen
- Klagen gegen Versicherer wegen Rentenkürzungen, Verbraucherzentrale.de.
- Generali verliert vor Gericht gegen Verbraucherzentrale – Markt, Versicherungsbote.
- Gericht kippt Rentenkürzung: Verbraucherzentrale erfolgreich gegen Allianz, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

