Zuzahlung bei Physiotherapie: So berechnet sich der Eigenanteil
Bei verordneter Physiotherapie besteht für viele Versicherte ein gesetzlicher Eigenanteil. Er setzt sich aus einem Anteil an den Kosten und einem Betrag je Verordnung zusammen.
Bei verordneter Physiotherapie besteht für viele Versicherte ein gesetzlicher Eigenanteil. Er setzt sich aus einem Anteil an den Kosten und einem Betrag je Verordnung zusammen.
Physiotherapie gehört zu den Heilmitteln und kann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn sie ärztlich verordnet ist. Hier erfahren Sie, wie Verordnung, Zuzahlung und Befreiung geregelt sind.
Podologische Behandlungen sind nicht automatisch Kassenleistungen. Entscheidend sind ein geeignetes Krankheitsbild und eine ärztliche Heilmittelverordnung.
Logopädie kann als ärztlich verordnetes Heilmittel eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sein. Hier erfahren Sie, was für die Verordnung, die Kosten und den Ablauf wichtig ist.
Ergotherapie gehört zu den ärztlich verordneten Heilmitteln. Hier erfahren Sie, welche Regeln für die Kostenübernahme und mögliche Zuzahlungen gelten.
Heilmittel sind ärztlich verordnete Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Hier erfahren Sie, wie die Verordnung, die Kostenbeteiligung und wichtige Ausnahmen funktionieren.