Kurz gesagt: Suchen Sie nach einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung und fragen Sie nach einem Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde. Bei der Suche kann die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 helfen. Wenn eine rechtzeitige Versorgung nicht möglich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung für eine privat tätige Therapeutin infrage kommen; stimmen Sie das unbedingt vorher mit Ihrer Krankenkasse ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Richtlinienverfahren bei Therapeutinnen und Therapeuten mit Kassenzulassung.
- Vor Beginn einer Therapie finden eine psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen statt.
- Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unterstützt bei der Suche nach einem Termin. Sie ist unter 116 117 erreichbar.
- Eine Kostenerstattung für eine privat tätige Therapeutin ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Klären Sie das vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Hintergrund
Wenn Sie einen Therapieplatz suchen, kann es helfen, die Suche in einzelne Schritte aufzuteilen: zunächst einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde finden, dann im Anschluss weitere Termine und die nächsten Schritte klären. Eine Sprechstunde ist noch nicht gleichbedeutend mit dem Beginn einer längerfristigen Therapie. Vor deren Beginn finden probatorische Sitzungen statt.
Als Kassenleistung gelten die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Voraussetzung ist, dass die Behandlung bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung stattfindet. Eine privat tätige Therapeutin ist nicht automatisch Teil der Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse.
So funktioniert es in der Praxis
1. Nach einem Termin für eine Sprechstunde suchen
Sie können selbst bei kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach einem Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde fragen. Beschreiben Sie am Telefon oder in Ihrer Nachricht knapp, dass Sie einen Termin suchen. Fragen Sie ausdrücklich, ob die Praxis gesetzlich Versicherte behandelt und ob sie Termine für eine Sprechstunde anbietet.
Notieren Sie sich, bei welchen Praxen Sie angefragt haben und welche Rückmeldung Sie erhalten. Das kann den Überblick erleichtern, wenn Sie mehrere Stellen kontaktieren. Aus der Anfrage nach einem Termin folgt noch keine Zusage für einen Therapieplatz. Im Gespräch können Sie klären, wie es weitergeht.
2. Die Terminservicestelle kontaktieren
Wenn Sie bei der Suche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117. Sie hilft bei der Suche nach einem Termin. Fragen Sie dort nach dem passenden Weg für einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde und danach, welche Angaben für die Vermittlung gebraucht werden.
Die Terminservicestelle unterstützt die Terminsuche. Sie kann Ihnen aber nicht zusichern, dass daraus ein längerfristiger Therapieplatz bei einer bestimmten Praxis entsteht. Klären Sie deshalb beim Termin selbst, ob die Praxis die Behandlung als Kassenleistung anbieten kann und welche weiteren Schritte möglich sind.
3. Sprechstunde und probatorische Sitzungen wahrnehmen
In der psychotherapeutischen Sprechstunde besprechen Sie Ihr Anliegen mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten. Vor Beginn einer Therapie finden außerdem probatorische Sitzungen statt. Sie sind Teil des Vorgehens vor dem Therapiebeginn. Fragen Sie in der Praxis, wie die nächsten Schritte aussehen und ob dort eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Kassenleistung möglich ist.
Für die Kostenübernahme als Kassenleistung ist wichtig, dass es sich um eines der Richtlinienverfahren handelt und die Therapeutin oder der Therapeut eine Kassenzulassung hat. Wenn Ihnen unklar ist, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, fragen Sie in der Praxis oder bei Ihrer Krankenkasse nach.
4. Wenn Sie keinen rechtzeitigen Termin finden
Wenn eine rechtzeitige Versorgung nicht möglich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung für eine privat tätige Therapeutin infrage kommen. Grundlage dafür ist § 13 Abs. 3 SGB V. Das bedeutet nicht, dass eine Behandlung bei einer privat tätigen Therapeutin automatisch erstattet wird.
Sprechen Sie deshalb mit Ihrer Krankenkasse, bevor Sie eine Behandlung beginnen oder Kosten übernehmen. Fragen Sie, welche Voraussetzungen in Ihrer Situation gelten, welche Nachweise benötigt werden und ob eine vorherige Prüfung möglich ist. Die Krankenkasse kann Ihnen die für Ihren Fall geltenden Anforderungen erläutern. Ohne vorherige Abstimmung sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Kosten später erstattet werden.
Das sollten Sie beachten
- Kassenzulassung und Verfahren: Fragen Sie, ob die Praxis gesetzlich Versicherte behandelt und welches Verfahren angeboten wird. Nicht jede psychotherapeutische Behandlung bei einer privat tätigen Person ist automatisch eine Kassenleistung.
- Termin ist nicht gleich Therapieplatz: Ein Termin für eine Sprechstunde ist ein Schritt in der Suche. Vor Beginn einer Therapie folgen probatorische Sitzungen. Fragen Sie nach dem weiteren Ablauf, statt aus einem Ersttermin auf eine spätere Behandlung zu schließen.
- Kostenerstattung vorher klären: Die Möglichkeit nach § 13 Abs. 3 SGB V ist an Voraussetzungen gebunden. Stimmen Sie die Situation vor einer Behandlung mit der Krankenkasse ab und erkundigen Sie sich nach den nötigen Unterlagen.
- Keine Zusage durch die Vermittlung: Die Unterstützung bei der Terminsuche ersetzt keine Klärung, ob eine bestimmte Praxis einen Therapieplatz anbieten kann oder ob eine Behandlung dort als Kassenleistung möglich ist.
Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen der Kostenerstattung oder zu einer möglichen Kassenleistung haben, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Bei Unsicherheit zu einem einzelnen rechtlichen Anspruch kann eine qualifizierte Beratung sinnvoll sein.
Bei einer akuten Krise wenden Sie sich an den Notruf 112, wenn unmittelbare Gefahr besteht. Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie 116 117. Warten Sie in einer akuten Notlage nicht auf einen regulären Therapieplatz.
Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?
Eine Rückfrage bei Ihrer Krankenkasse ist besonders sinnvoll, wenn Sie wissen möchten, ob eine konkrete Behandlung als Kassenleistung infrage kommt oder welche Schritte für eine Kostenerstattung erforderlich sind. Halten Sie dafür fest, welche Termine Sie gesucht haben und was Ihnen dazu mitgeteilt wurde. Die Krankenkasse kann die Regeln für Ihren Fall erläutern; sie kann jedoch nicht garantieren, dass eine bestimmte Praxis einen Platz frei hat.
Häufige Fragen
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie?
Die Richtlinienverfahren können Kassenleistung sein, wenn die Behandlung bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung stattfindet. Fragen Sie bei der Praxis nach, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Wo kann ich einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde suchen?
Sie können Praxen mit Kassenzulassung kontaktieren oder die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 um Unterstützung bei der Suche nach einem Termin bitten.
Ist die Sprechstunde bereits der Beginn einer Therapie?
Nein. Vor Beginn einer Therapie finden eine psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen statt. Fragen Sie in der Praxis, wie der weitere Ablauf aussieht.
Werden die Kosten einer privat tätigen Therapeutin erstattet?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenerstattung infrage kommen, wenn eine rechtzeitige Versorgung nicht möglich ist. Klären Sie die Voraussetzungen vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse.
Was kann ich bei einer akuten Krise tun?
Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie den Notruf 112. Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter 116 117. Ein regulärer Therapieplatz ist keine Anlaufstelle für akute Notfälle.
Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

