Kurz gesagt: Berechnen Sie Ihr BGM-Budget, indem Sie einmalige Einführungskosten, laufende Angebotskosten und interne Arbeitszeit getrennt erfassen. Teilen Sie die geplanten Gesamtkosten durch die Zahl der Beschäftigten, die das Angebot tatsächlich nutzen können. Mögliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile sollten Sie erst einplanen, wenn Voraussetzungen und Förderfähigkeit geprüft sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Erfassen Sie neben Kurs- und Beratungskosten auch interne Arbeitszeit, Kommunikation, Räume und Organisation.
- Trennen Sie einmalige Kosten für Planung oder Einführung von laufenden Kosten.
- Rechnen Sie sowohl mit der gesamten Belegschaft als auch mit der tatsächlich erreichbaren Zielgruppe.
- Zuschüsse einer Krankenkasse oder steuerliche Vorteile sind an Voraussetzungen gebunden und nicht automatisch verfügbar.
- Ein Pilot mit klarer Laufzeit und Auswertung hilft, den Finanzbedarf für eine spätere Ausweitung besser einzuschätzen.
Hintergrund
Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Dazu können zum Beispiel Bewegungsangebote, Stressprävention oder Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung gehören. Das Budget hängt deshalb nicht nur davon ab, welche Angebote Sie einkaufen. Auch die Frage, wer sie plant, wie Beschäftigte davon erfahren und ob sie während der Arbeitszeit teilnehmen können, wirkt sich auf die tatsächlichen Kosten aus.
Unterscheiden Sie außerdem zwischen gesetzlich geregelter Unterstützung und dem eigenen BGM-Budget. Krankenkassen können qualitätsgesicherte Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung im Betrieb unterstützen. Ob ein konkretes Angebot infrage kommt, richtet sich nach den geltenden Anforderungen und der jeweiligen Prüfung. Eine Förderung ist keine pauschale Zusage für beliebige Gesundheitsangebote.
Davon getrennt sind freiwillige Leistungen, die Ihr Unternehmen selbst finanziert. Auch steuerliche Regeln können relevant sein. Bestimmte Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung können unter den Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes begünstigt sein. Ob das für Ihr Angebot und Ihre Beschäftigungssituation gilt, sollten Sie vor der Budgetplanung steuerlich prüfen lassen.
So funktioniert es in der Praxis
1. Ziel und Umfang festlegen
Beschreiben Sie zuerst, welches betriebliche Anliegen Sie bearbeiten möchten. Geht es etwa um mehr Bewegung im Arbeitsalltag, den Umgang mit Belastungen oder die Gesundheitskompetenz einer bestimmten Beschäftigtengruppe? Ein klar eingegrenztes Ziel erleichtert die Auswahl passender Maßnahmen und verhindert, dass Sie Kosten für Angebote einplanen, die am Bedarf vorbeigehen.
Legen Sie anschließend fest, welche Standorte, Teams oder Beschäftigtengruppen einbezogen werden. Die Zahl aller Beschäftigten ist nicht immer die passende Bezugsgröße: Bei Schichtarbeit, mehreren Standorten oder Tätigkeiten ohne regelmäßigen Zugang zu digitalen Angeboten kann die erreichbare Gruppe kleiner sein.
2. Kostenpositionen zusammentragen
Nutzen Sie für die Planung eine Tabelle. Erfassen Sie die Kosten einmalig und wiederkehrend, damit sich der Finanzbedarf für das erste Jahr nicht mit dem für den Regelbetrieb vermischt.
| Kostenposition | Was Sie erfassen |
|---|---|
| Bedarfsermittlung und Planung | Interne Analyse, Abstimmungen und gegebenenfalls externe Beratung |
| Angebote und Durchführung | Honorare, Kurs- oder Programmkosten sowie erforderliche Materialien |
| Interne Arbeitszeit | Zeit für Koordination, Kommunikation, Teilnahme und Auswertung |
| Organisation | Anmeldung, Terminplanung, Vertretung und Abstimmung mit Standorten oder Teams |
| Räume und Ausstattung | Nutzung oder Anpassung von Räumen und benötigte Ausstattung |
| Kommunikation | Information der Beschäftigten, barrierearme Materialien und Erinnerungen |
| Auswertung und Weiterentwicklung | Rückmeldungen, Teilnahmeauswertung und Planung der nächsten Schritte |
Interne Arbeitszeit ist ein Kostenfaktor, auch wenn dafür keine zusätzliche Rechnung eingeht. Schätzen Sie den erwarteten Zeitaufwand je beteiligter Rolle und multiplizieren Sie ihn mit den internen Personalkosten pro Zeiteinheit. Für eine belastbare Kalkulation verwenden Sie die Werte Ihrer Personal- oder Finanzabteilung, nicht einen allgemeinen Durchschnitt.
3. Gesamtkosten und Kosten je Person berechnen
Addieren Sie die geplanten Ausgaben und den bewerteten internen Zeitaufwand. Eine einfache Formel lautet:
BGM-Gesamtkosten = einmalige Kosten + laufende Angebotskosten + interne Arbeitszeit + Organisations- und Auswertungskosten
Für einen Vergleich zwischen Varianten können Sie zusätzlich rechnen:
Kosten je erreichbarer Person = geplante Gesamtkosten ÷ Zahl der Personen, die das Angebot erreichen kann
Wenn Sie die tatsächliche Teilnahme bereits kennen, können Sie ergänzend die Kosten je teilnehmender Person ausweisen. Diese Kennzahl ist für die Auswertung nützlich, sollte aber nicht allein über den Erfolg einer Maßnahme entscheiden: Auch Passung, Zugänglichkeit und Rückmeldungen der Beschäftigten sind relevant.
4. Pilot und laufenden Bedarf getrennt planen
Bei einem neuen Angebot kann ein zeitlich begrenzter Pilot helfen, Aufwand und Nachfrage besser einzuschätzen. Planen Sie dafür nicht nur die Durchführung, sondern auch die Vorbereitung und Auswertung ein. Halten Sie fest, welche Beschäftigtengruppen erreicht werden sollen und woran Sie erkennen, ob das Angebot angepasst oder fortgeführt werden sollte.
Weisen Sie das Pilotbudget getrennt vom möglichen Folgeaufwand aus. So wird sichtbar, welche Kosten nur bei der Einführung entstehen und welche bei einer regelmäßigen Durchführung wiederkehren. Bei mehreren Standorten sollten Sie zusätzlich prüfen, ob Anreise, unterschiedliche Arbeitszeiten oder abweichende organisatorische Abläufe weitere Aufwände verursachen.
5. Finanzierung und Förderung prüfen
Klären Sie vor einer verbindlichen Buchung, ob eine Krankenkasse die geplante Maßnahme unterstützen kann und welche Unterlagen oder Qualitätsanforderungen dafür gelten. Die Anforderungen können davon abhängen, wie das Angebot gestaltet ist. Prüfen Sie die Bedingungen direkt mit der beteiligten Stelle und planen Sie eine mögliche Förderung erst nach einer konkreten Zusage in die Finanzierung ein.
Für steuerliche Fragen gilt: Die Begünstigung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Ausgestaltung ab. Der steuerliche Rahmen kann sich ändern; prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie daraus einen festen Finanzierungsbaustein machen. Bei Zweifeln kann die Steuerberatung die Behandlung im Einzelfall klären.
Das sollten Sie beachten
Ein niedrig angesetztes Budget kann wichtige Aufwände verdecken. Besonders häufig fehlen in der ersten Kalkulation interne Koordination, Kommunikation, Arbeitszeit während der Teilnahme und die Auswertung. Umgekehrt ist ein teures Einzelangebot nicht automatisch wirksamer oder passender. Entscheidend ist, ob die Maßnahme zum Bedarf und zu den Arbeitsbedingungen passt.
Rechnen Sie außerdem mit unterschiedlichen Teilnahmebedingungen. Angebote außerhalb der Arbeitszeit können Beschäftigte ausschließen, wenn Termine, Betreuungspflichten oder Schichtpläne nicht dazu passen. Prüfen Sie deshalb vorab, ob Teilnahme während der Arbeitszeit möglich ist und welche Vertretungs- oder Produktionskosten dadurch entstehen.
Trennen Sie BGM von der Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Arbeitgebers. Gesundheitsfördernde Angebote ersetzen keine erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Wenn Belastungen aus Arbeitsabläufen oder Arbeitsbedingungen entstehen, sollten diese Ursachen ebenfalls betrachtet werden.
Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?
Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn mehrere Standorte beteiligt sind, interne Zuständigkeiten fehlen oder Sie Förderfähigkeit und steuerliche Behandlung klären möchten. Ein Angebotsvergleich ist hilfreich, wenn Leistung, Zielgruppe, Umfang und enthaltene Organisationsleistungen gleichartig beschrieben sind. Vergleichen Sie nicht nur den Gesamtpreis, sondern auch die internen Aufwände, Teilnahmebedingungen und Auswertung.
Für die nächste Planung können Sie die erfassten Kostenpositionen in einen BGM-Budgetrechner übertragen oder eine Konzeptanfrage vorbereiten. Halten Sie dafür Zielgruppe, gewünschte Themen, Standorte und den geplanten Zeitraum fest. So lässt sich der Bedarf gezielter besprechen, ohne eine Förderung oder ein bestimmtes Ergebnis vorwegzunehmen.
Häufige Fragen
Welche Kosten gehören in ein BGM-Budget?
Berücksichtigen Sie Angebots- und Durchführungskosten, interne Arbeitszeit, Organisation, Kommunikation, Räume und Auswertung. Welche Positionen anfallen, hängt vom Betrieb und der konkreten Maßnahme ab.
Wie berechne ich die Kosten pro Beschäftigten?
Teilen Sie die geplanten Gesamtkosten durch die Zahl der Beschäftigten, die das Angebot erreichen kann. Für die Kosten pro teilnehmender Person verwenden Sie stattdessen die Zahl der tatsächlichen Teilnehmenden.
Können Krankenkassen das BGM-Budget bezuschussen?
Krankenkassen können bestimmte qualitätsgesicherte Maßnahmen unterstützen. Ob ein Angebot die Voraussetzungen erfüllt und welche Unterstützung möglich ist, muss im konkreten Fall geprüft werden.
Sind Ausgaben für betriebliche Gesundheitsförderung steuerlich begünstigt?
Eine steuerliche Begünstigung kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und abhängig von der konkreten Ausgestaltung infrage. Lassen Sie die aktuelle Regelung und den Einzelfall steuerlich prüfen.
Muss ein BGM-Angebot während der Arbeitszeit stattfinden?
Das hängt von Maßnahme und betrieblicher Planung ab. Prüfen Sie, ob Arbeitszeiten, Schichtmodelle und Vertretungsbedarf eine Teilnahme ermöglichen und welche Kosten daraus entstehen.
Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes
- Einkommensteuergesetz (EStG)
Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

