Schließfach-Einbruch: Verbraucherzentrale gibt wichtige Ratschläge zu Versicherung und Beweisführung

Bank robber with full bags in front of an empty safe.

Schließfach-Einbruch: Verbraucherzentrale gibt wichtige Ratschläge zu Versicherung und Beweisführung

Nach dem Einbruch in eine Deutsche Bank-Filiale in Lübeck, bei dem 371 Schließfächer aufgebrochen wurden und ein Schaden von über 18 Millionen Euro entstand, gibt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wichtige Hinweise für Betroffene. Der Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation und angemessenen Versicherung für den Inhalt von Bankschließfächern.

Wichtige Ratschläge der Verbraucherzentrale

  • Die Beweislast für den Inhalt und dessen Wert liegt beim Kunden.
  • Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend für eine mögliche Entschädigung.
  • Die Banken sind nicht verpflichtet, pauschale Mindestentschädigungen zu zahlen.

Die Herausforderung der Beweisführung

Im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls aus einem Schließfach liegt die Beweislast für den Inhalt und dessen Wert vollständig beim Kunden. Die Deutsche Bank hat zur Abwicklung des Falls in Lübeck die Kanzlei Noerr beauftragt, die über Erfahrung in komplexen Schadensfällen verfügt. Kunden stehen damit einer erfahrenen juristischen Vertretung gegenüber. Um eine Chance auf Ersatz zu haben, muss genau dokumentiert werden, was sich im Schließfach befand und welchen Wert die Gegenstände hatten. Dies kann durch Fotos, Quittungen, Gutachten und detaillierte Verzeichnisse geschehen.

Versicherungsschutz für Schließfächer

Vor der Anmietung eines Schließfachs sollte geklärt werden, ob und in welcher Höhe eine Versicherung besteht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Kombination aus Dokumentation und einer separaten, leistungsstarken Schließfachversicherung mit ausreichender Deckungssumme. Bei Einzelstücken ohne Quittung ist ein Gutachten zur objektiven Wertbestimmung ratsam. Die Aufbewahrung von Bargeld im Schließfach wird als problematisch eingestuft, da die genaue Summe schwer zu beweisen ist. Zeugen können helfen, aber nur, wenn sie bei jedem Schließfachbesuch anwesend sind und dies von der Bank protokolliert wird. Bankmitarbeiter als Zeugen sind keine Option, da das Schließfachgeheimnis gilt.

Grenzen von Hausrat- und Schließfachversicherungen

Viele Banken kündigen bestehende Schließfachversicherungen und bieten diese separat an. Eine Hausratversicherung kann unter Umständen einen Teil des Inhalts abdecken, jedoch sind die Deckungssummen oft gering und der Schutz für Bargeld, Wertpapiere oder Edelmetalle eingeschränkt oder nicht vorhanden. Manche Versicherungen decken zudem nur bestimmte Ereignisse wie Einbruch, Feuer oder Wasserschaden ab. Bei hohen Werten kann eine zusätzliche Schließfachversicherung sinnvoll sein, die im Schadensfall vorrangig haftet.

Was tun bei Verlust?

Die Anforderungen der Banken an die Geschädigten sind hoch. Gefordert werden detaillierte Inventarlisten, Angaben zum Einlagerungszeitpunkt, Wertangaben, Nachweise über Erwerb und Besitz sowie Informationen zu bestehenden Versicherungen. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Banken keine pauschalen Mindestentschädigungen oder Beweiserleichterungen vorsehen, was für Kunden mit unvollständigen Belegen problematisch ist. In der Vergangenheit gab es Urteile, bei denen Kunden trotz Pflichtverletzung der Banken keine Entschädigung erhielten, weil sie den Inhalt nicht ausreichend belegen konnten.

Quellen

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