Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
§ 66 GEWO – Großmarkt
Gewerbeordnung
§ 66 GEWO – Großmarkt
Stand: 27.01.2026
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