,

BGM für Pflegeeinrichtungen: Gesundheit fördern

Wendewerk

5–7 Minuten
Symbolbild zum Thema: BGM für Pflegeeinrichtungen: Gesundheit trotz hoher Belastung fördern

BGM für Pflegeeinrichtungen: Gesundheit fördern (Symbolfoto, KI-generiert)

Schrift

Kurz gesagt: BGM für Pflegeeinrichtungen verbindet Maßnahmen für die Gesundheit der Beschäftigten mit der Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen. Dafür sollten Einrichtungen zunächst Belastungen und Ressourcen im Arbeitsalltag erfassen und Beschäftigte einbeziehen. Darauf aufbauend lassen sich passende Maßnahmen planen und ihre Wirkung regelmäßig überprüfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein wirksames BGM setzt bei den tatsächlichen Arbeitsbedingungen an – nicht nur bei individuellen Gesundheitsangeboten.
  • Schichtdienst, körperliche Anforderungen, Zeitdruck und emotionale Belastungen können je nach Einrichtung und Tätigkeitsbereich unterschiedlich ins Gewicht fallen.
  • Beschäftigte und Führungskräfte sollten früh beteiligt werden. So werden Maßnahmen eher alltagstauglich und finden Rückhalt im Team.
  • Arbeitsschutz bleibt Pflicht und ist nicht durch freiwillige BGM-Angebote ersetzt. Krankenkassen können betriebliche Gesundheitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen.

Hintergrund

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bezeichnet einen systematischen Ansatz, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit im Betrieb zu fördern. In Pflegeeinrichtungen gehören dazu sowohl gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen als auch Angebote, die Beschäftigte im Umgang mit Belastungen unterstützen. Einzelne Kurse oder Aktionstage können Teil davon sein, ergeben allein aber noch kein dauerhaftes BGM.

Die Anforderungen unterscheiden sich nach Einrichtung, Arbeitsbereich und Schichtmodell. Pflegekräfte, Beschäftigte in der Hauswirtschaft, Verwaltung und Betreuung haben teilweise unterschiedliche Aufgaben und Belastungen. Auch Größe, Trägerschaft und Möglichkeiten für Vertretungen beeinflussen, welche Maßnahmen im Alltag umsetzbar sind.

Wichtig ist die Abgrenzung: Arbeitgeber müssen den Arbeitsschutz organisieren und Gefährdungen beurteilen. Gesundheitsförderung ergänzt diese Pflichten, ersetzt sie aber nicht. Freiwillige Angebote können zum Beispiel Entspannung, Bewegung oder den Umgang mit Belastungen thematisieren. Sie lösen jedoch keine organisatorischen Probleme, wenn etwa Abläufe oder Arbeitsbedingungen die Gesundheit beeinträchtigen.

So funktioniert es in der Praxis

1. Auftrag und Ziele klären

Legen Sie fest, was das BGM in Ihrer Einrichtung verbessern soll. Mögliche Ziele sind eine gesundheitsgerechte Arbeitsorganisation, mehr Beteiligung der Beschäftigten oder bessere Unterstützung von Teams und Führungskräften. Formulieren Sie konkrete Fragen, statt mit einer allgemeinen Maßnahme zu starten: Wo entstehen Belastungen? Was läuft bereits gut? Welche Veränderung wäre im Arbeitsalltag spürbar?

Klären Sie außerdem, wer das Vorhaben steuert. Je nach Einrichtung können Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, Personalverantwortliche, Arbeitsschutz, Betriebsärztin oder Betriebsarzt und Interessenvertretung beteiligt sein. Eine feste Ansprechperson hilft, Entscheidungen und nächste Schritte zusammenzuführen.

2. Bedarf gemeinsam erfassen

Nutzen Sie vorhandene Informationen und hören Sie den Beschäftigten zu. Dazu können Ergebnisse aus der Gefährdungsbeurteilung, Rückmeldungen aus Teamsitzungen oder strukturierte Befragungen gehören. Achten Sie darauf, keine Gesundheitsdaten einzelner Beschäftigter ohne passende Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahmen zu erheben oder weiterzugeben. Ergebnisse sollten so zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.

Fragen Sie nicht nur nach Problemen. Welche Abläufe funktionieren gut? Wo unterstützen sich Teams gegenseitig? Welche Lösungen haben Beschäftigte bereits entwickelt? Die Kombination aus Belastungen und vorhandenen Ressourcen hilft dabei, Maßnahmen nicht an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbeizuplanen.

3. Maßnahmen auswählen und in den Dienstplan integrieren

Wählen Sie Maßnahmen passend zu den erkannten Themen und den Möglichkeiten der Einrichtung. Je nach Bedarf können dazu gehören:

  • Arbeitsabläufe und Pausenorganisation prüfen;
  • Führungskräfte im gesundheitsgerechten Führen unterstützen;
  • Teams bei Kommunikation und Zusammenarbeit stärken;
  • Bewegungs- oder Entspannungsangebote ermöglichen;
  • Beschäftigte beim sicheren Umgang mit körperlichen Anforderungen schulen.

Planen Sie von Anfang an, wie Beschäftigte aus verschiedenen Schichten teilnehmen können. Ein Angebot, das nur zu einer bestimmten Uhrzeit stattfindet, erreicht möglicherweise nicht alle Teams. Berücksichtigen Sie außerdem Zeit, Vertretung und Räume. Gesundheitsförderung sollte nicht zusätzlich zu einer ohnehin vollen Schicht organisiert werden, ohne die dafür nötigen Ressourcen einzuplanen.

4. Unterstützung und Finanzierung klären

Gesetzliche Krankenkassen können betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Art und Umfang der Unterstützung hängen unter anderem vom Vorhaben und der Krankenkasse ab. Eine Förderung ist daher nicht automatisch zugesagt. Klären Sie vor Beginn, welche Bedingungen gelten und welche Schritte für eine Zusammenarbeit erforderlich sind.

Auch steuerliche Fragen sollten vor der Umsetzung geprüft werden. Für bestimmte Leistungen zur Gesundheitsförderung kann eine steuerliche Begünstigung in Betracht kommen; sie hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Ausgestaltung ab. Lassen Sie die Einordnung im Einzelfall durch eine Steuerberatung prüfen.

5. Umsetzung auswerten und anpassen

Prüfen Sie nach einer vereinbarten Laufzeit, ob die Maßnahme stattgefunden hat, die vorgesehenen Gruppen erreicht wurden und wie Beschäftigte sie bewerten. Ergänzen Sie Rückmeldungen durch geeignete betriebliche Beobachtungen, ohne daraus unbelegte Wirkungsversprechen abzuleiten. Entscheiden Sie anschließend, ob Sie das Angebot fortführen, verändern oder durch einen anderen Ansatz ersetzen.

Das sollten Sie beachten

BGM ist eine längerfristige Aufgabe und kein kurzfristiges Einzelprojekt. Es braucht Zuständigkeiten, Zeit und Rückhalt durch die Leitung. Besonders wichtig ist, dass Beschäftigte freiwillige Angebote nicht als Ersatz für Verbesserungen an den Arbeitsbedingungen erleben.

Beziehen Sie die Interessenvertretung früh ein, soweit eine vorhanden ist. Regeln Sie außerdem, wer Zugriff auf welche Informationen hat und wie Rückmeldungen ausgewertet werden. Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Für Befragungen und Auswertungen sollten Datenschutz und Vertraulichkeit von Beginn an mitgedacht werden.

Vermeiden Sie pauschale Lösungen für alle Beschäftigten. Ein Angebot für den Verwaltungsbereich passt möglicherweise nicht zu einem Team im Schichtdienst. Prüfen Sie deshalb Zugang, Zeitpunkt und Format für unterschiedliche Tätigkeiten. Und halten Sie fest, woran Sie erkennen wollen, ob die Maßnahme sinnvoll war.

Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?

Externe Unterstützung kann hilfreich sein, wenn die Einrichtung den Bedarf nicht selbst erfassen kann, Maßnahmen für mehrere Berufsgruppen abstimmen muss oder klären möchte, ob eine Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse infrage kommt. Vor einer Anfrage sollten Sie Ziele, betroffene Beschäftigtengruppen, vorhandene Ressourcen und offene Fragen zusammentragen.

Ein strukturierter BGM-Bedarfscheck oder Rechner kann dabei helfen, die Ausgangslage und nächste Planungsschritte zu ordnen. Er ersetzt keine betriebliche Analyse und keine Prüfung von Förder- oder Steuerfragen. Wenn Sie ein Konzept anfragen, achten Sie darauf, dass es Ihre Schichtmodelle und Arbeitsbereiche berücksichtigt und klar zwischen Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung und freiwilligen Angeboten unterscheidet.

Häufige Fragen

Was gehört zu einem BGM in einer Pflegeeinrichtung?

Dazu gehören die systematische Planung und Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen sowie passende Angebote für Beschäftigte. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, richtet sich nach dem Bedarf der Einrichtung und der beteiligten Teams.

Kann eine Krankenkasse BGM-Maßnahmen unterstützen?

Eine Krankenkasse kann betriebliche Gesundheitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Ob das für ein konkretes Vorhaben möglich ist und welche Bedingungen gelten, sollte vor der Umsetzung direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.

Ersetzt BGM die gesetzliche Gefährdungsbeurteilung?

Nein. BGM ergänzt den Arbeitsschutz, ersetzt aber nicht die gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers. Die Gefährdungsbeurteilung und erforderliche Schutzmaßnahmen müssen unabhängig davon organisiert werden.

Wie können Beschäftigte aus allen Schichten teilnehmen?

Planen Sie Formate und Zeiten so, dass unterschiedliche Schichten und Tätigkeitsbereiche berücksichtigt werden. Je nach Maßnahme können mehrere Termine, teamnahe Formate oder digitale Elemente infrage kommen. Entscheidend ist, dass Teilnahme im Arbeitsalltag realistisch möglich ist.

Sind BGM-Angebote für Beschäftigte verpflichtend?

Das hängt von der konkreten Maßnahme ab. Freiwillige Gesundheitsangebote sollten als solche erkennbar sein. Gesetzlich erforderliche Unterweisungen oder Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind davon zu unterscheiden.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Arbeitgeber?

Für bestimmte Leistungen zur Gesundheitsförderung kann eine steuerliche Begünstigung nach den gesetzlichen Voraussetzungen infrage kommen. Ob sie auf ein konkretes Angebot anwendbar ist, sollte eine Steuerberatung prüfen.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
  • Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

Autor & Experte

★★★★★

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge