BU Versicherung Wartefrist – Was heißt das genau?

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

BU Versicherung Wartefrist – Was heißt das genau?

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Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann dir der Begriff „Wartefrist“ begegnen. Gemeint ist ein Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem trotz bestehendem Vertrag noch kein Anspruch auf bestimmte BU-Leistungen besteht. Ob eine solche Frist gilt, wie lange sie dauert und welche Ausnahmen vorgesehen sind, steht in den Versicherungsbedingungen deines Tarifs.

Was bedeutet die Wartefrist bei der BU?

Die Wartefrist beginnt in der Regel mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wird die versicherte Person innerhalb dieser Frist berufsunfähig, besteht nach den jeweiligen Vertragsbedingungen möglicherweise noch keine Leistungspflicht. Die Frist soll verhindern, dass eine Versicherung erst dann abgeschlossen oder erweitert wird, wenn eine Berufsunfähigkeit bereits absehbar ist.

Eine Wartefrist ist nicht dasselbe wie eine Karenzzeit:

  • Wartefrist: Sie liegt am Anfang des Vertrags. Während dieser Zeit kann der Leistungsanspruch noch ausgeschlossen sein.
  • Karenzzeit: Sie beginnt erst, wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten und grundsätzlich anerkannt ist. Die BU-Rente wird dann erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit gezahlt.

Die Karenzzeit ist in vielen Tarifen eine wählbare Vertragsoption und beeinflusst häufig den Beitrag. Die Wartefrist ist dagegen eine tarifliche Bedingung, die du nicht mit der Karenzzeit verwechseln solltest.

Wie lange kann die BU-Wartefrist dauern?

Eine einheitliche gesetzliche oder für alle BU-Tarife geltende Dauer gibt es nicht. Die Frist hängt vom Versicherer, Tarif und Leistungsbaustein ab. In den Ausgangsinformationen werden sowohl Zeiträume von wenigen Monaten bis zu einem Jahr als auch mehrjährige Wartefristen genannt. Deshalb solltest du dich nicht auf einen allgemeinen Richtwert verlassen, sondern die konkreten Bedingungen prüfen.

Besonders bei Tarifen mit vereinfachten Gesundheitsfragen oder ohne ausführliche Gesundheitsprüfung können längere Wartefristen vorgesehen sein. In den genannten Beispielen kommt eine dreijährige Frist vor. Sie kann sich auf die vollständige Leistungspflicht oder auf einzelne Bausteine beziehen und gilt nicht automatisch für jeden Vertrag.

Auch bei einer Erhöhung der versicherten BU-Rente kann eine neue Frist gelten. Entscheidend ist dann, ob die Wartefrist nur für den Erhöhungsbetrag oder für den gesamten Vertrag vorgesehen ist. Diese Einzelheiten müssen aus dem Nachversicherungsrecht und den Versicherungsbedingungen hervorgehen.

Wann kann die Wartefrist entfallen?

Unfallbedingte Berufsunfähigkeit

Viele Tarife sehen eine Ausnahme für Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls vor. In diesem Fall kann die Leistung auch dann greifen, wenn die vereinbarte Wartefrist noch nicht abgelaufen ist. Das ist jedoch keine allgemeine Regel für alle BU-Versicherungen. Prüfe, wie dein Vertrag einen Unfall definiert und welche Voraussetzungen für die Ausnahme gelten.

Sonderaktionen und besondere Tarifbedingungen

Versicherer bieten teilweise Tarife oder zeitlich begrenzte Aktionen mit verkürzter oder vollständig entfallender Wartefrist an. Ob ein solcher Tarif verfügbar ist, hängt unter anderem vom Anbieter, Beruf und gewünschten Versicherungsschutz ab. Ein Verzicht auf die Wartefrist bedeutet nicht automatisch, dass alle übrigen Bedingungen günstiger sind.

Wechsel von einer bestehenden BU

Wenn du eine bestehende BU ohne Versicherungslücke durch einen neuen Vertrag ersetzt, erkennen manche Versicherer bereits zurückgelegte Zeiten an. Dafür können Nachweise über den bisherigen Versicherungsschutz erforderlich sein. Die Anerkennung ist nicht automatisch und hängt vom neuen Vertrag sowie vom Ablauf des Wechsels ab.

Gibt es BU-Tarife ohne Wartezeit?

Ja, es gibt sogenannte Soforttarife, bei denen keine Wartefrist vorgesehen ist. Der Schutz kann dann ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn gelten, sofern die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Solche Tarife können höhere Beiträge kosten oder in anderen Bereichen eingeschränkte Bedingungen haben. Außerdem sind sie nicht bei jedem Versicherer, für jeden Beruf oder in jeder gewünschten Absicherungshöhe erhältlich.

Vergleiche deshalb nicht nur den Beitrag. Achte auch auf:

  • den genauen Beginn des Versicherungsschutzes,
  • Ausnahmen von der Wartefrist, insbesondere bei Unfällen,
  • die Höhe und Dauer der BU-Rente,
  • die Definition der Berufsunfähigkeit und den Prognosezeitraum,
  • Regelungen bei Nachversicherung und Leistungserhöhungen,
  • mögliche Ausschlüsse oder Begrenzungen einzelner Leistungen.

Wartefrist bei Nachversicherung und Beitragsbefreiung

Mit einer Nachversicherungsgarantie kannst du die BU-Rente unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, etwa wenn sich dein Einkommen oder deine finanziellen Verpflichtungen verändern. Häufig ist dafür keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Trotzdem kann für den zusätzlichen Versicherungsschutz eine eigene Wartefrist gelten.

Bei einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit entfällt diese Frist in manchen Verträgen. Ob das auch in deinem Fall gilt, hängt vom konkreten Nachversicherungsbaustein ab. Im Ausgangsmaterial wird die LV 1871 als Beispiel für Bedingungen genannt, nach denen eine dreijährige Wartezeit bei Unfall entfallen kann. Solche Angaben solltest du vor einer Entscheidung anhand der aktuellen Bedingungen des jeweiligen Tarifs überprüfen.

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Eine eigene Wartefrist kann außerdem für die Beitragsbefreiung im BU-Fall gelten. Das betrifft beispielsweise BU-Zusatzversicherungen, die mit einer Rentenversicherung verbunden sind. Dann übernimmt der Baustein die Beiträge unter Umständen erst nach Ablauf der Frist. Das ist nicht automatisch dasselbe wie eine BU-Rente aus einem selbstständigen BU-Vertrag.

Bei Tarifen mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen kann eine mehrjährige Wartefrist als Ausgleich für die geringere Risikoprüfung vorgesehen sein. In den genannten Beispielen werden unter anderem LV 1871, Stuttgarter, Württembergische und Ergo erwähnt. Die konkrete Ausgestaltung kann sich jedoch ändern und unterscheidet sich nach Tarif. Entscheidend ist, ob die Wartefrist für Krankheiten, Unfälle, die Beitragsbefreiung oder weitere Leistungen gilt.

Was passiert, wenn du während der Wartefrist berufsunfähig wirst?

Entscheidend ist zunächst der Zeitpunkt, zu dem die Berufsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen eingetreten ist. Fällt dieser Zeitpunkt in eine laufende Wartefrist, kann der Anspruch ausgeschlossen sein. Ob eine Leistung trotzdem möglich ist, richtet sich nach den vereinbarten Ausnahmen und der genauen Definition im Vertrag.

Zusätzlich muss die Berufsunfähigkeit die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Bei vielen BU-Tarifen ist ein Prognosezeitraum von sechs Monaten üblich. Dabei wird ärztlich eingeschätzt, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht ausüben kannst. Der Prognosezeitraum ersetzt die Wartefrist nicht: Die Wartefrist betrifft den Beginn des Versicherungsschutzes, der Prognosezeitraum die Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Manche Verträge enthalten zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). Sie kann unter den vereinbarten Voraussetzungen bereits bei längerer Krankschreibung leisten, bevor eine Berufsunfähigkeit abschließend festgestellt ist. Auch hier gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Worauf du beim Abschluss achten solltest

Wenn du eine BU vergleichst, prüfe die Wartefrist nicht isoliert. Lies nach, für welche Leistung sie gilt, wann sie beginnt und endet und ob der Vertrag eine Unfallausnahme vorsieht. Bei Nachversicherungsgarantien solltest du außerdem klären, ob für den Erhöhungsbetrag eine neue Frist entsteht.

Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen können den Antrag erleichtern, ersetzen aber keine sorgfältige Prüfung deiner Situation. Bei relevanten Vorerkrankungen ist besonders wichtig, die Fragen vollständig und korrekt zu beantworten und die Folgen einer Wartefrist zu verstehen. Ein Tarif ohne Wartezeit kann sinnvoll sein, wenn dir sofortiger Schutz wichtig ist. Er sollte trotzdem anhand von Leistungsumfang, Ausschlüssen, Beitrag und Bedingungen verglichen werden.

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Kurz gesagt: Eine BU-Wartefrist kann den Leistungsanspruch zu Beginn des Vertrags ausschließen. Dauer und Umfang sind tarifabhängig. Unfälle, Sonderbedingungen, nahtlose Wechsel oder bestimmte Nachversicherungsregelungen können Ausnahmen bilden. Maßgeblich sind immer die aktuellen Versicherungsbedingungen deines konkreten Vertrags.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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