Kurz gesagt: Eine Folgebescheinigung sollte spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der bisherigen ärztlichen Feststellung vorliegen; Samstage zählen dabei nicht als Werktag. Eine Lücke kann den Krankengeldanspruch gefährden. Die eAU wird zwar elektronisch an die Krankenkasse übermittelt, die Arbeitsunfähigkeit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber aber unverzüglich melden.
Das Wichtigste in Kürze
- Lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig weiter feststellen, damit zwischen den Bescheinigungen keine Lücke entsteht.
- Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der bisherigen vorliegen. Samstage zählen dabei nicht als Werktag.
- Die eAU wird elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Ihr Arbeitgeber ruft sie dort ab; die Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber bleibt trotzdem erforderlich.
- Nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kann Krankengeld folgen. Eine Lücke bei der Feststellung kann den Krankengeldanspruch gefährden.
Hintergrund
Eine Folgebescheinigung bestätigt, dass die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit über den bisher bescheinigten Zeitraum hinaus andauert. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, sondern auch, ob diese Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig erneut ärztlich festgestellt wird.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich beim Arbeitgeber. Die ärztliche Bescheinigung wird als eAU elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft die eAU dort ab. Die elektronische Übermittlung ersetzt also nicht Ihre Pflicht, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Für die Zahlung während einer Arbeitsunfähigkeit gibt es unterschiedliche Abschnitte. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt zunächst bis zu 6 Wochen Wochen fort (§ 3 EFZG). Danach kann Krankengeld folgen. Es beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts. Ob und in welcher Höhe im konkreten Fall Krankengeld gezahlt wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab.
Die lückenlose ärztliche Feststellung ist für den Krankengeldanspruch besonders wichtig. Eine Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der bisherigen vorliegen. Samstage zählen dabei nicht als Werktag. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine spätere Bescheinigung die Unterbrechung automatisch ausgleicht.
So funktioniert es in der Praxis
1. Enddatum der bisherigen Feststellung prüfen
Sehen Sie nach, bis zu welchem Tag Ihre aktuelle Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Dieses Datum ist der Ausgangspunkt für die Folgebescheinigung. Wenn unklar ist, welcher Zeitraum erfasst ist, fragen Sie in der behandelnden Praxis nach.
2. Rechtzeitig eine weitere Feststellung organisieren
Wenden Sie sich frühzeitig an die behandelnde Praxis, statt bis zum Ende des bescheinigten Zeitraums zu warten. Klären Sie, wie die weitere ärztliche Feststellung erfolgen kann und wann Sie dafür Kontakt aufnehmen sollten. Die maßgebliche Grenze ist der nächste Werktag nach Ablauf der bisherigen Feststellung; Samstage zählen nicht als Werktag.
3. Arbeitgeber unverzüglich informieren
Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und eine Fortdauer unverzüglich beim Arbeitgeber. Die eAU wird zwar von der Praxis an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber dort abgerufen, die Information an den Arbeitgeber müssen Sie dennoch selbst veranlassen.
4. Übermittlung und Anspruch bei Bedarf klären
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die eAU vorliegt oder ob eine Unterbrechung entstanden ist, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Fragen Sie konkret nach, welche Feststellung bei ihr erfasst ist und was für Ihren möglichen Krankengeldanspruch gilt. Bei Fragen zu Ihren arbeitsrechtlichen Pflichten kann auch eine geeignete Beratungsstelle weiterhelfen.
Das sollten Sie beachten
Die Folgebescheinigung ist nicht dasselbe wie die Meldung beim Arbeitgeber. Die eAU betrifft die elektronische Übermittlung der ärztlichen Feststellung. Ihre Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden, besteht daneben.
Eine Bescheinigung sollte nicht erst nach einer Unterbrechung organisiert werden. Wenn die bisherige Feststellung abgelaufen ist, kann eine Lücke entstehen. Das kann sich auf den Krankengeldanspruch auswirken. Bei Unsicherheit über den zeitlichen Ablauf sollten Sie zeitnah mit der Praxis und Ihrer Krankenkasse sprechen.
Entgeltfortzahlung und Krankengeld sind unterschiedliche Leistungen. Während der Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber das Entgelt nach den gesetzlichen Regeln fort. Danach kann Krankengeld folgen. Die konkreten Voraussetzungen und die Berechnung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der persönlichen Situation.
Auslandsaufenthalte können den Krankengeldanspruch beeinflussen. Krankengeld ruht im Ausland ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse. Klären Sie eine geplante Reise deshalb vorher mit Ihrer Krankenkasse. Ob eine Reise oder eine Arbeit trotz Krankschreibung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Stimmen Sie sich dazu mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ab.
Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn bereits eine Lücke entstanden ist oder es Streit über Entgeltfortzahlung beziehungsweise Krankengeld gibt, lassen Sie Ihre konkrete Situation von der Krankenkasse oder einer geeigneten Beratungsstelle prüfen.
Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?
Eine Rückfrage bei der Krankenkasse ist sinnvoll, wenn Sie nicht wissen, ob die ärztliche Feststellung lückenlos erfasst wurde, oder wenn unklar ist, welche Folgen eine Unterbrechung für Ihren möglichen Krankengeldanspruch hat. Halten Sie dafür die Daten der bisherigen und der folgenden Feststellung bereit. So kann die Kasse Ihre Frage auf den konkreten Zeitraum beziehen.
Ein Vergleich von Krankenkassen beantwortet nicht automatisch, ob eine bestimmte Folgebescheinigung rechtzeitig vorlag oder welcher Anspruch in Ihrem Einzelfall besteht. Klären Sie solche Fragen direkt mit Ihrer Krankenkasse. Bei rechtlichen Streitfragen kann eine qualifizierte Beratung nötig sein.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Folgebescheinigung vorliegen?
Spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der bisherigen Feststellung. Samstage zählen dabei nicht als Werktag.
Muss ich meinen Arbeitgeber trotz eAU informieren?
Ja. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden. Die eAU wird elektronisch übermittelt, ersetzt diese Meldung aber nicht.
Was passiert, wenn zwischen zwei Feststellungen eine Lücke entsteht?
Eine Lücke kann den Krankengeldanspruch gefährden. Welche Folgen das in Ihrem Fall hat, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.
Wer übermittelt die eAU an den Arbeitgeber?
Die ärztliche Bescheinigung wird elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft sie dort ab.
Darf ich mit einer Krankschreibung verreisen?
Ob eine Reise zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie Krankengeld beziehen, ruht es im Ausland ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse. Stimmen Sie eine Reise vorher mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ab.
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Quellen
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

