Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden 1.ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,2.Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,3.Pflege in einer stationären Einrichtung und4.häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegepersongeleistet.
§ 50 SGB 12 – Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Sozialgesetzbuch
§ 50 SGB 12 – Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Stand: 27.01.2026
Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.
Kostenlose Beratung
Sprechzeiten der Online-Sprechstunde:
Montag - Freitag: 08.00 Uhr - 19.00 Uhr