Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.
§ 6 SGB 1 – Minderung des Familienaufwands
Sozialgesetzbuch
§ 6 SGB 1 – Minderung des Familienaufwands
Stand: 27.01.2026
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