§ 82 BRAO – Aufgaben des Schriftführers

Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 82 BRAO – Aufgaben des Schriftführers

Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstandes und der Kammerversammlung. Er führt den Schriftwechsel des Vorstandes, soweit es sich nicht der Präsident vorbehält.

Stand: 27.01.2026

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