Die Bundessteuerberaterkammer erhebt von den Steuerberaterkammern Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung. Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 87 STBERG – Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer
Steuerberatungsgesetz
§ 87 STBERG – Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer
Stand: 27.01.2026
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