Kurz gesagt: Läuft das Krankengeld aus, kommen je nach Situation Arbeitslosengeld, eine Erwerbsminderungsrente, die Rückkehr in den Beruf oder bei Bedürftigkeit Bürgergeld infrage. Welche Leistung greift, ist nicht automatisch geklärt: Melden Sie sich frühzeitig bei der Krankenkasse und der zuständigen Stelle und lassen Sie Übergänge sowie Fristen prüfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankengeld endet, wenn die gesetzliche Höchstdauer für dieselbe Krankheit erreicht ist. Die Krankenkasse informiert darüber; prüfen Sie das angekündigte Enddatum und die Berechnung.
- Wenn Sie weiter arbeitsunfähig sind, kann Arbeitslosengeld unter der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung infrage kommen. Dafür müssen die Voraussetzungen erfüllt sein und Sie müssen sich an die Agentur für Arbeit wenden.
- Eine Erwerbsminderungsrente ist eine andere Leistung und wird nicht automatisch bewilligt. Zuständig für die Prüfung ist die Deutsche Rentenversicherung.
- Klären Sie vor dem Ende des Krankengeldes, welche Stelle als Nächstes zuständig ist. Ein nahtloser Übergang ist nicht automatisch garantiert.
Hintergrund
Das Ende des Krankengeldanspruchs wird häufig als Aussteuerung bezeichnet. Es bedeutet nicht automatisch, dass Sie wieder gesund sind oder dass Ihr Arbeitsverhältnis endet. Es bedeutet zunächst, dass die Krankenkasse für die betreffende Erkrankung kein Krankengeld mehr zahlt.
Für dieselbe Krankheit gilt eine gesetzliche Höchstdauer innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Bei der Berechnung können auch Zeiten eine Rolle spielen, in denen kein Krankengeld ausgezahlt wurde. Welche Zeiten im Einzelfall berücksichtigt werden, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und dem Versicherungsverlauf.
Krankengeld wird wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt (§ 48 SGB V). Die Zeit der Entgeltfortzahlung wird darauf angerechnet.
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach gesetzlichen Berechnungsregeln. Sie hängt unter anderem von den maßgeblichen Einkommensangaben und der jeweiligen Versicherungssituation ab. Für eine konkrete Prüfung sollten Sie den Bescheid und die Berechnung Ihrer Krankenkasse heranziehen.
Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Es wird pro Kalendertag berechnet. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 € pro Tag; er ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze.
Ein Ende des Krankengeldes wegen Erreichens der Höchstdauer ist von einer Genesung zu unterscheiden. Auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führt für sich genommen nicht dazu, dass der Anspruch über die gesetzliche Höchstdauer hinaus weiterläuft. Ob eine andere Leistung möglich ist, muss gesondert geprüft werden.
So funktioniert es in der Praxis
1. Enddatum und Berechnung bei der Krankenkasse prüfen
Bitten Sie Ihre Krankenkasse um eine nachvollziehbare Auskunft zum voraussichtlichen Ende des Krankengeldes und zur Berechnung der bisherigen Bezugszeit. Prüfen Sie, ob die genannten Zeiträume zu Ihren Unterlagen passen. Bewahren Sie Bescheide, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Schreiben der Krankenkasse geordnet auf.
Wenn Sie die Berechnung nicht nachvollziehen können, fragen Sie nach einer Erläuterung. Bei einem förmlichen Bescheid sollten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung lesen und mögliche Fristen beachten. Für eine Prüfung des konkreten Falls können Sie sich an eine geeignete Beratungsstelle wenden.
2. Frühzeitig mit der Agentur für Arbeit sprechen
Wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind und nicht arbeiten können, fragen Sie die Agentur für Arbeit, ob Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung für Sie infrage kommt. Diese Regelung kann eine Übergangsleistung ermöglichen, wenn die Leistungsfähigkeit voraussichtlich länger eingeschränkt ist und noch nicht abschließend geklärt wurde, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Sie ist an Voraussetzungen gebunden und wird nicht automatisch gewährt.
Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen und Schritte erforderlich sind. Die Agentur kann Sie auffordern, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Reagieren Sie auf solche Aufforderungen innerhalb der genannten Frist und lassen Sie sich erklären, welche Folgen ein nicht fristgerechter Antrag haben kann.
3. Erwerbsminderungsrente prüfen lassen
Wenn Ihre Gesundheit Ihre Arbeitsfähigkeit längerfristig einschränkt, kann eine Erwerbsminderungsrente eine Möglichkeit sein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dabei unter anderem, in welchem Umfang Sie noch arbeiten können und ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine laufende Krankschreibung allein begründet keinen Anspruch auf die Rente.
Ein Antrag kann Zeit in Anspruch nehmen. Fragen Sie deshalb bei der Rentenversicherung nach dem Verfahren und den benötigten medizinischen und versicherungsbezogenen Unterlagen. Wenn gleichzeitig Arbeitslosengeld oder eine andere Leistung bezogen wird, klären Sie mit den zuständigen Stellen, wie sich die Anträge und Zahlungen zueinander verhalten.
4. Andere mögliche Übergänge klären
Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, wie die Rückkehr in den Beruf gestaltet wird. Je nach Situation kann eine stufenweise Wiedereingliederung mit ärztlicher Begleitung infrage kommen. Sie ist keine automatische Fortsetzung des Krankengeldes; klären Sie vor Beginn, welche Leistung währenddessen gezahlt wird.
Wenn weder Krankengeld noch Arbeitslosengeld oder eine Rente zur Verfügung stehen, kann bei Hilfebedürftigkeit Bürgergeld infrage kommen. Dafür gelten eigene Voraussetzungen, etwa zur finanziellen Situation. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und fragen Sie, welche Unterlagen für eine Prüfung benötigt werden. Bei einer privaten Krankentagegeldversicherung sollten Sie außerdem die Vertragsbedingungen und das Ende möglicher Leistungen direkt mit dem Versicherer klären.
Das sollten Sie beachten
- Nicht bis zum letzten Zahlungstag warten: Anträge, Termine und die Prüfung von Unterlagen brauchen Zeit. Beginnen Sie mit der Klärung, sobald die Krankenkasse das Ende absehen kann.
- Leistungen nicht gleichsetzen: Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente und Bürgergeld haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden von unterschiedlichen Stellen geprüft.
- Keine automatische Anschlussleistung: Das Ende des Krankengeldes löst nicht automatisch eine Zahlung durch die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder das Jobcenter aus.
- Arbeitsverhältnis und Leistungsanspruch getrennt betrachten: Eine Aussteuerung beendet ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Umgekehrt bedeutet ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht, dass Krankengeld weitergezahlt wird.
- Bescheide und Fristen im Blick behalten: Reichen Sie angeforderte Unterlagen vollständig ein und prüfen Sie Schreiben zeitnah. Wenn Sie eine Entscheidung nicht verstehen oder nicht teilen, holen Sie rechtzeitig Unterstützung ein.
Wenn Ihre finanzielle Absicherung unmittelbar betroffen ist oder mehrere Stellen beteiligt sind, kann eine persönliche Beratung sinnvoll sein. Für Fragen zum Krankengeld wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, für Arbeitslosengeld an die Agentur für Arbeit und für eine mögliche Erwerbsminderungsrente an die Deutsche Rentenversicherung. Bei medizinischen Fragen sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?
Eine Beratung ist besonders hilfreich, wenn unklar ist, welche Stelle nach dem Krankengeld zuständig ist, wenn die Berechnung der Krankenkasse Fragen aufwirft oder wenn mehrere Anträge parallel laufen. Lassen Sie sich dabei die nächsten Schritte, erforderlichen Unterlagen und maßgeblichen Fristen konkret nennen.
Ein Krankengeld-Rechner kann eine erste Orientierung zur Höhe oder Bezugsdauer geben, sofern die benötigten Angaben und die zugrunde liegenden Regeln aktuell sind. Er ersetzt nicht die individuelle Berechnung der Krankenkasse. Für die Frage, welche Leistung nach der Aussteuerung infrage kommt, ist dagegen die Prüfung der persönlichen Situation durch die zuständige Stelle entscheidend.
Häufige Fragen
Endet mein Arbeitsverhältnis, wenn das Krankengeld ausläuft?
Nein. Das Ende des Krankengeldes beendet ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Arbeitsverhältnis und Anspruch auf Krankengeld sind getrennt zu betrachten.
Kann ich nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld bekommen, obwohl ich krankgeschrieben bin?
Das kann unter der Nahtlosigkeitsregelung möglich sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Agentur für Arbeit prüft den Anspruch; eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein reicht nicht aus.
Muss ich nach dem Ende des Krankengeldes eine Erwerbsminderungsrente beantragen?
Nicht automatisch. Ob ein Antrag sinnvoll oder erforderlich ist, hängt von Ihrer gesundheitlichen und versicherungsrechtlichen Situation sowie möglichen Aufforderungen der zuständigen Stellen ab. Lassen Sie sich dazu beraten.
Kann die Krankenkasse das Krankengeld verlängern?
Die gesetzliche Höchstdauer kann nicht allein deshalb überschritten werden, weil die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht. Ob die Berechnung des Enddatums korrekt ist, können Sie anhand der Auskunft und des Bescheids der Krankenkasse prüfen lassen.
Was passiert, wenn ich keine Anschlussleistung erhalte?
Wenn keine andere Leistung bewilligt ist, klären Sie umgehend mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, ob ein Anspruch besteht. Bei finanzieller Not sollten Sie nicht auf eine spätere Entscheidung warten, sondern sich direkt an die zuständige Stelle wenden.
Wendewerk GKV Tools
Krankengeldrechner
Berechne jetzt, wie viel Krankengeld Du von Deiner Krankenkasse erhältst.
Schritt 1 von 3: Berechnungsbasis
Der Krankengeldrechner ermittelt die ungefähre Höhe Ihres Krankengeldes nach § 47 SGB V. Individuelle Besonderheiten wie z. B. Zuschläge für Mehrarbeit werden nicht berücksichtigt. Ihren genauen Krankengeldbetrag berechnen wir, wenn wir Ihnen Krankengeld auszahlen.
Worauf basiert Ihr Gehalt?
Angaben zum Festgehalt
Angaben zur Arbeitszeit
Weitere Angaben zur Berechnung
Die hier bereitgestellten Tools dienen Dir zur allgemeinen Information und unverbindlichen Orientierung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung zu konkreten Versicherungsverträgen oder Deiner persönlichen Situation.
Die Daten zu Beiträgen, Leistungen und Konditionen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 09.07.2026). Trotz größtmöglicher Sorgfalt können wir keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Drittinformationen übernehmen.
Haftungsausschluss: Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Tools oder fehlerhaften Drittinformationen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Bei Fragen zu Deiner individuellen Situation, konkreten Leistungen oder Beiträgen wende Dich bitte direkt an Deine gesetzliche Krankenkasse.
Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

