Kurz gesagt: Während des Krankengeldbezugs können Sie grundsätzlich verreisen, wenn die Reise Ihre Genesung nicht beeinträchtigt und Sie Ihre Pflichten erfüllen. Für einen Aufenthalt im Ausland sollten Sie vor der Abreise die Krankenkasse kontaktieren und eine erforderliche Zustimmung einholen. Ohne Zustimmung kann der Anspruch auf Krankengeld während des Auslandsaufenthalts ruhen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Reise innerhalb Deutschlands beendet den Krankengeldanspruch nicht automatisch. Sie darf aber die Genesung, eine Behandlung oder wichtige Termine nicht beeinträchtigen.
- Bei einer Reise ins Ausland gelten zusätzliche Regeln. Klären Sie vor der Abreise mit Ihrer Krankenkasse, ob Sie eine Zustimmung benötigen und ob das Krankengeld weitergezahlt werden kann.
- Die Arbeitsunfähigkeit muss weiterhin ärztlich festgestellt sein. Achten Sie besonders darauf, eine Folgebescheinigung rechtzeitig zu veranlassen.
- Krankengeld ist eine gesetzliche Leistung. Die konkrete Berechnung hängt von Ihrer Situation und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Hintergrund
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Versicherte, die wegen Krankheit arbeitsunfähig sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Es soll den Einkommensausfall teilweise auffangen. Der Anspruch setzt voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist und die weiteren Bedingungen erfüllt sind.
Ein Urlaub oder eine Reise hebt eine bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch auf. Umgekehrt bedeutet eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht, dass jede Reise unproblematisch ist. Maßgeblich ist, ob das Vorhaben mit der Erkrankung und der Behandlung vereinbar ist. Bei manchen Beschwerden kann ein Ortswechsel oder Erholung sinnvoll sein; in anderen Fällen können lange Wege, körperliche Belastung oder eine versäumte Behandlung die Genesung beeinträchtigen.
Für Reisen innerhalb Deutschlands gibt es nicht allein wegen des Ortswechsels eine automatische Unterbrechung des Krankengeldes. Sie müssen aber weiterhin erreichbar sein, wenn die Krankenkasse berechtigt Kontakt aufnimmt, und angeforderte Mitwirkungspflichten erfüllen. Eine Einladung zu einer Untersuchung oder ein notwendiger Behandlungstermin sollte nicht wegen einer Reise ignoriert werden.
Bei Aufenthalten im Ausland ist die Rechtslage besonders zu beachten. Nach dem Sozialgesetzbuch kann der Anspruch auf Krankengeld während eines Auslandsaufenthalts ruhen. Für Aufenthalte in einem EU-Mitgliedstaat sieht das Gesetz eine Ausnahme vor, wenn die Krankenkasse zugestimmt hat. Bei anderen Zielländern können Abkommen und weitere Regeln eine Rolle spielen. Deshalb sollten Sie Ihre konkrete Reise vorab mit der Krankenkasse klären, statt von einer Weiterzahlung auszugehen.
So funktioniert es in der Praxis
1. Reiseziel und Zeitraum festlegen
Notieren Sie, wann Sie reisen möchten, wie lange Sie unterwegs sein werden und ob Sie Deutschland verlassen. Bei einer Auslandsreise sind Zielland und Aufenthaltsdauer wichtig, weil unterschiedliche Vorschriften gelten können. Auch ein kurzer Aufenthalt sollte vorab geklärt werden.
2. Ärztliche Einschätzung einholen
Besprechen Sie die Reise mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Fragen Sie, ob Anreise, Aktivitäten und Versorgung am Zielort mit Ihrer Erkrankung vereinbar sind. Eine ärztliche Einschätzung ersetzt nicht die erforderliche Zustimmung der Krankenkasse. Sie kann aber helfen, die gesundheitlichen Aspekte und mögliche Einschränkungen einzuschätzen.
3. Krankenkasse rechtzeitig kontaktieren
Bei einer Auslandsreise fragen Sie Ihre Krankenkasse vor der Buchung oder jedenfalls vor der Abreise schriftlich, ob eine Zustimmung erforderlich ist und welche Unterlagen sie benötigt. Beschreiben Sie Reiseziel, Zeitraum und Ihre aktuelle Situation. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung und bewahren Sie diese auf. Eine allgemeine Auskunft zu Reisen ist keine individuelle Zusage für Ihren Fall.
Auch bei einer Reise innerhalb Deutschlands kann es sinnvoll sein, die Krankenkasse zu informieren, wenn bereits ein Untersuchungstermin ansteht, die Kasse Unterlagen angefordert hat oder Sie während der Reise nur eingeschränkt erreichbar wären. Eine pauschale Pflicht zur vorherigen Genehmigung jeder Inlandsreise besteht nicht allein deshalb, weil Sie Krankengeld beziehen.
4. Arbeitsunfähigkeit lückenlos feststellen lassen
Planen Sie Folgetermine so, dass die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht unterbrochen wird. Das ist besonders wichtig, wenn eine Bescheinigung während der Reise ausläuft. Klären Sie mit Ihrer Praxis, ob und wie eine rechtzeitige Untersuchung möglich ist. Eine Reise sollte nicht dazu führen, dass Sie notwendige Termine versäumen oder die weitere Feststellung ungeklärt bleibt.
5. Krankengeldhöhe getrennt prüfen
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach gesetzlichen Berechnungsregeln und Ihrer persönlichen Einkommenssituation. Auch Begrenzungen und Abzüge können eine Rolle spielen. Ein Rechner kann eine erste Orientierung geben, ersetzt aber keine individuelle Prüfung durch die Krankenkasse.
Das sollten Sie beachten
Eine Reise ist keine medizinische Freigabe. Die Entscheidung, ob eine Reise gesundheitlich vertretbar ist, sollte sich an Ihrer konkreten Erkrankung und Behandlung orientieren. Bei Unsicherheit sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Praxis. Die Krankenkasse entscheidet nicht anstelle Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes über die medizinische Eignung.
Die Zustimmung für einen Auslandsaufenthalt nicht voraussetzen. Gerade bei Auslandsreisen sollten Sie vorab eine klare Auskunft einholen. Fragen Sie ausdrücklich, ob der Krankengeldanspruch während des geplanten Aufenthalts bestehen bleibt und welche Nachweise erforderlich sind. Eine bereits gebuchte Reise begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Weiterzahlung.
Bescheinigungen und Mitwirkungspflichten im Blick behalten. Prüfen Sie, ob während der Reise eine Folgebescheinigung, eine Untersuchung oder eine Antwort an die Krankenkasse ansteht. Halten Sie vereinbarte Fristen ein. Wenn sich der Gesundheitszustand ändert oder eine Rückreise medizinisch notwendig wird, wenden Sie sich an die behandelnde Praxis und informieren Sie die Krankenkasse, soweit es für Ihren Leistungsanspruch wichtig ist.
Gesetzliche Leistung und freiwillige Zusatzleistung unterscheiden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für Krankengeld ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Andere Unterstützungen oder zusätzliche Angebote können je nach Krankenkasse unterschiedlich sein und sind nicht mit dem gesetzlichen Krankengeldanspruch gleichzusetzen.
Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?
Eine direkte Klärung mit Ihrer Krankenkasse ist besonders wichtig, wenn Sie ins Ausland reisen möchten, Ihre Arbeitsunfähigkeit länger andauert oder während der Reise weitere Nachweise fällig werden. Bitten Sie um eine schriftliche Antwort, damit Sie später nachvollziehen können, was für Ihren konkreten Fall mitgeteilt wurde.
Wenn Sie die voraussichtliche Höhe des Krankengeldes einschätzen möchten, können Sie zunächst einen Rechner nutzen und anschließend die zugrunde liegenden Angaben mit Ihrer Krankenkasse abgleichen. Ein Vergleich ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie prüfen möchten, welche zusätzlichen freiwilligen Leistungen oder Beratungsangebote Kassen anbieten. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Krankengeld sollten dabei nicht mit kassenindividuellen Zusatzleistungen verwechselt werden.
Häufige Fragen
Darf ich während des Krankengeldbezugs innerhalb Deutschlands verreisen?
Grundsätzlich kann eine Reise innerhalb Deutschlands möglich sein. Sie darf die Genesung, notwendige Behandlungen oder Ihre Pflichten gegenüber der Krankenkasse nicht beeinträchtigen. Bei konkreten Terminen oder Einschränkungen sollten Sie die Reise vorher abstimmen.
Muss ich eine Reise innerhalb Deutschlands genehmigen lassen?
Eine gesonderte Genehmigung ist nicht allein wegen einer Inlandsreise grundsätzlich erforderlich. Wenn die Krankenkasse bereits Termine oder Nachweise angefordert hat, klären Sie vorher, wie Sie diese während der Reise erfüllen können.
Darf ich mit Krankengeld ins Ausland reisen?
Das kann möglich sein, hängt aber von den Regeln für das Zielland und Ihrer Situation ab. Klären Sie vor der Abreise mit Ihrer Krankenkasse, ob eine Zustimmung nötig ist und ob der Anspruch während des Aufenthalts weiterbesteht.
Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung ins Ausland fahre?
Der Anspruch auf Krankengeld kann während des Auslandsaufenthalts ruhen. Welche Folgen das konkret hat, hängt unter anderem vom Zielland und den anwendbaren Regeln ab. Holen Sie deshalb vor der Abreise eine Auskunft Ihrer Krankenkasse ein.
Kann meine Ärztin oder mein Arzt die Reise genehmigen?
Die behandelnde Praxis kann die gesundheitliche Verträglichkeit einschätzen. Eine erforderliche Zustimmung der Krankenkasse für einen Auslandsaufenthalt kann sie nicht ersetzen.
Wird das Krankengeld während einer Reise anders berechnet?
Die Reise allein ändert nicht automatisch die gesetzliche Berechnungsgrundlage. Ob der Anspruch während eines Auslandsaufenthalts weiterbesteht, ist eine davon getrennte Frage und sollte vorab mit der Krankenkasse geklärt werden.
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Schritt 1 von 3: Berechnungsbasis
Der Krankengeldrechner ermittelt die ungefähre Höhe Ihres Krankengeldes nach § 47 SGB V. Individuelle Besonderheiten wie z. B. Zuschläge für Mehrarbeit werden nicht berücksichtigt. Ihren genauen Krankengeldbetrag berechnen wir, wenn wir Ihnen Krankengeld auszahlen.
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Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

