Ärzte unter Druck: Berufshaftpflichtversicherung wird teurer und komplexer

Arzt unter Druck mit medizinischen Symbolen im Hintergrund.

Ärzte unter Druck: Berufshaftpflichtversicherung wird teurer und komplexer

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sieht sich mit steigenden Kosten und einer zunehmenden Komplexität konfrontiert. Versicherer reagieren auf höhere Schadenaufwendungen und veränderte Risikolandschaften mit angepassten Prämien und neuen Angeboten, während Ärzte gefordert sind, ihren Schutz regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Steigende Prämien und sinkende Anbieter

Seit Jahren beobachten Ärzte einen klaren Trend: Die Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung steigen, während die Anzahl der Anbieter auf dem Markt sinkt. Als Hauptgründe nennen Versicherer eine nicht ausreichende Fehlerkultur in Praxen und Kliniken, mangelndes Qualitätsmanagement, ein verändertes Klageverhalten der Bürger sowie steigende Gerichtskosten. Diese Entwicklung betrifft nicht nur Ärzte in risikoreichen Fachgebieten wie Chirurgie oder Gynäkologie, sondern die gesamte Berufsgruppe der Freien Berufe mit erhöhtem Vermögensschadenrisiko.

  • Risikoklassifikation: Die Einstufung des Risikos ist komplex und berücksichtigt zahlreiche Faktoren wie Praxisform, Leistungsspektrum (ambulant/stationär, operativ/konservativ), Anstellungsstatus von Ärzten, Durchführung kosmetischer Eingriffe und außer-dienstliche Tätigkeiten.
  • Großschäden: Insbesondere Schäden ab 500.000 Euro, wie sie in der Geburtshilfe oder Chirurgie auftreten können, stellen für Versicherer ein erhebliches Problem dar.
  • Long-Tail-Risiken: Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung sind auch in der Arzthaftpflichtversicherung umfangreiche Schadenrückstellungen nötig, da Schäden oft erst Jahre nach dem Behandlungsfehler gemeldet werden (IBNR-Schäden).
  • Emerging Risks: Neue Technologien und medizinische Fortschritte, z.B. in der Fertilitätsmedizin, führen zu unvorhersehbaren Risiken, deren Ausmaß schwer kalkulierbar ist.
  • Gesetzliche Fristen: Die lange Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren für Personenschäden in Deutschland führt zu einer „Nachhaftung“, die Versicherer berücksichtigen müssen.
  • Inflation: Die lange Zeitspanne zwischen Prämieneinnahme und Schadenregulierung wird durch Inflation zusätzlich verteuert.

Neue Angebote und Anpassungen

Versicherer wie HDI und Alte Leipziger haben ihre Tarife überarbeitet, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. So erweitert die HDI beispielsweise die Deckungssummen, nimmt neue Berufsbilder wie sektorale Heilpraktiker oder Telemedizin-Anbieter auf und bietet verbesserte Konzepte für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Die Alte Leipziger hat während der Corona-Pandemie zeitlich befristete, prämienneutrale Erweiterungen eingeführt, die teilweise verlängert wurden und nun auch Impftätigkeiten oder die ärztliche Beratung per Video abdecken.

Worauf Ärzte achten sollten

Die Berufshaftpflichtversicherung ist kein statisches Produkt mehr und muss regelmäßig überprüft werden. Ärzte sollten auf folgende Punkte achten:

  • Angemessene Deckungssummen: Mindestens drei bis fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, 100.000 bis 250.000 Euro für Vermögensschäden, mit mindestens zweifacher Maximierung pro Jahr.
  • Umfang des Versicherungsschutzes: Klare Auflistung des Tätigkeitsspektrums, weltweiter Versicherungsschutz, mindestens 30-jährige Nachhaftung bei Berufsaufgabe.
  • Zusatzklauseln: Einschluss des erweiterten Strafrechtsschutzes, Versicherung für den Einsatz von Medizingeräten, Schutz bei Geburten in Erster Hilfe und bei ungewollter Schwangerschaft.
  • Mitversicherung: Praxisvertreter, angestellte Fachärzte und ggf. Medizinstudenten sollten mitversichert sein.

Eine unabhängige Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsmakler ist unerlässlich, um den individuell passenden Schutz zu finden und überzogenen Forderungen der Versicherer entgegenzutreten.

Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für Kranken- & Berufsunfähigkeitsversicherungen

KI - Kennzeichnungspflicht

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Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

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