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Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuerliche Aspekte und Rentenansprüche im Fokus

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein wichtiges Thema für viele Arbeitnehmer, insbesondere in Bezug auf steuerliche Aspekte und Rentenansprüche. In den letzten Wochen haben Experten die verschiedenen steuerlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf die BU-Rente erläutert, um Betroffenen Klarheit zu verschaffen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die steuerliche Behandlung der BU-Rente hängt von der Art der Versicherung ab.
  • Bei selbstständigen BU-Versicherungen ist nur ein Teil der Rente steuerpflichtig.
  • Rente aus betrieblicher Altersvorsorge muss vollständig versteuert werden.
  • Der Grundfreibetrag kann dazu führen, dass keine Steuern anfallen.

Steuerliche Behandlung der BU-Rente

Die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsrente variiert je nach Art der Versicherung. Grundsätzlich unterliegen Einkünfte aus Berufsunfähigkeitsrenten der Steuerpflicht. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU):
  2. Betriebliche Altersvorsorge:

Grundfreibetrag und Steuerpflicht

Ein wichtiger Aspekt bei der Besteuerung der BU-Rente ist der Grundfreibetrag. Dieser liegt im Jahr 2024 bei 11.784 Euro. Wenn das zu versteuernde Einkommen, einschließlich der BU-Rente, unter diesem Betrag bleibt, fallen keine Steuern an.

Beispielrechnung

Ein 55-jähriger Versicherter erhält eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro und hat eine Laufzeit von 12 Jahren. Der steuerpflichtige Ertragsanteil beträgt 14 %:

  • Monatliche BU-Rente: 2.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Ertragsanteil: 14 % von 2.000 Euro = 280 Euro
  • Jährliches zu versteuerndes Einkommen: 280 Euro x 12 Monate = 3.360 Euro

Da 3.360 Euro unter dem Grundfreibetrag liegen, fallen keine Steuern an.

Kombination mit Altersvorsorge

Wenn die BU-Versicherung mit einer Altersvorsorge, wie einer Rürup-Rente, kombiniert wird, gelten andere Regelungen:

  • Die Beiträge zur BU dürfen nicht mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrags betragen.
  • Bei vorzeitigem Bezug der BU-Rente muss diese anteilig versteuert werden, basierend auf dem Rentenfreibetrag.

Rentenfreibeträge

Die Rentenfreibeträge sinken bis 2058. Hier ein Überblick:

Jahr des Rentenbeginns Rentenfreibetrag (%) Zu versteuernder Teil (%)
2024 17 83
2025 16,5 83,5
2026 16 84
2027 15,5 84,5
2028 15 85

Fazit

Die steuerlichen Aspekte der Berufsunfähigkeitsversicherung sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig, sich über die individuellen Regelungen zu informieren, um mögliche Steuerfallen zu vermeiden und die finanzielle Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit optimal zu gestalten. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, die besten Entscheidungen zu treffen.

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