Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Arbeitnehmer und Selbstständige. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. April 2026 bringt nun erhebliche Veränderungen mit sich, die für viele Versicherte von großem Vorteil sein können.
Das BGH-Urteil im Überblick
Im Urteil verwarf der BGH eine gängige Ausschlussklausel, die Leistungen bei psychischen Erkrankungen in den BU-Verträgen stark einschränkte. Diese Entscheidung betrifft etwa zwei Millionen Verträge, darunter einige der größten Versicherungsanbieter in Deutschland, wie Allianz und Debeka.
Was bedeutet das für Versicherte?
Für die Versicherten bedeutet dieses Urteil, dass sie rückwirkend Anspruch auf höhere Leistungen haben können. Vertragsnehmer könnten durchschnittlich 20 bis 30 Prozent mehr an Monatsraten erhalten. Dies ist besonders relevant, da psychische Erkrankungen zunehmend als Ursache für Berufsunfähigkeit anerkannt werden.
Praktische Tipps für Versicherte
- Vertrag überprüfen: Prüfen Sie sofort Ihren BU-Vertrag auf die betreffende Ausschlussklausel.
- Ansprüche geltend machen: Wenn Sie betroffen sind, haben Sie nun die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren Ihre Ansprüche geltend zu machen. Informieren Sie sich am besten bei Verbraucherzentralen oder lassen Sie sich von Versicherungsfachleuten beraten.
- Vertragsanpassung: Erwägen Sie, Ihren Tarif anzupassen, um von den verbesserten Konditionen zu profitieren.
Auswirkungen der Entscheidung
Dieses Urteil wird zu sofortigen Anpassungen in den Tarifen der Versicherer führen und könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Schadensfälle haben. Zudem wird erwartet, dass die Nachfrage nach Beratungsleistungen bei Verbraucherzentralen deutlich steigt.
Fazit und Ausblick
Das BGH-Urteil stellt einen wichtigen Meilenstein für die Absicherung von Berufsunähigkeitsrisiken dar. Versicherte sollten schnell handeln, um ihre Ansprüche geltend zu machen und die verbesserten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Experten erwarten, dass sich die Tarifanpassungen in der Branche weiter fortsetzen werden, um den Veränderungen im Markt gerecht zu werden.
Quelle: BGH-Urteil Az. IV ZR 123/25

