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Haftung bei Reitbeteiligungen: Gerichtsurteile klären Verantwortlichkeiten

Reiterin auf Pferd in einer grünen Wiese.
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In den letzten Wochen haben mehrere Gerichtsurteile zur Haftung von Pferdehaltern bei Reitbeteiligungen und Pferdeunfällen für Aufsehen gesorgt. Diese Urteile verdeutlichen, dass die Haftung des Pferdehalters nicht automatisch durch vertragliche Regelungen ausgeschlossen werden kann. Insbesondere bei Unfällen, die durch das Verhalten des Pferdes verursacht werden, bleibt der Halter in der Verantwortung.

Wichtige Erkenntnisse

  • Reitbeteiligungsverträge schließen nicht automatisch die Haftung des Halters aus.
  • Pferdehalter müssen für Schäden haften, die ihr Pferd einer Reitbeteiligung zufügt.
  • Haftungsausschlüsse in Verträgen können gerichtlich für unwirksam erklärt werden.

Gerichtsurteile im Detail

In einem bemerkenswerten Fall entschied das Landgericht München I, dass eine Pferdehalterin für die Verletzungen einer Reitbeteiligung haftet, die beim Striegeln des Pferdes verletzt wurde. Das Pferd trat aus und verletzte die Reiterin, die daraufhin Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von rund 20.000 Euro forderte. Die Halterin argumentierte, dass die Reitbeteiligung selbst verantwortlich sei und ein Haftungsausschluss im Vertrag vereinbart wurde. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und stellte fest, dass ein Reitbeteiligungsvertrag nicht automatisch einen Haftungsausschluss beinhaltet.

Ein weiteres Urteil des Landgerichts Saarbrücken befasste sich mit einem ähnlichen Fall, in dem eine erfahrene Reiterin beim Ausritt vom Pferd stürzte. Auch hier wurde die Haftung der Pferdehalterin bejaht, trotz eines im Vertrag festgelegten Haftungsausschlusses. Das Gericht entschied, dass die spezifische Tiergefahr, die durch das Verhalten des Pferdes verursacht wurde, die Halterin zur Verantwortung zieht.

Bedeutung der Haftpflichtversicherung

Die Urteile unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Pferdebesitzer sollten sicherstellen, dass ihre Versicherung auch Schäden abdeckt, die durch Reitbeteiligungen verursacht werden. Insbesondere sollten sie darauf achten, dass auch mögliche Regressansprüche der Krankenkassen im Versicherungsschutz enthalten sind.

Fazit

Die aktuellen Urteile zeigen, dass Pferdehalter nicht nur für Schäden an Dritten, sondern auch für Verletzungen von Reitbeteiligungen haften müssen. Es ist ratsam, die vertraglichen Regelungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Haftpflichtversicherung alle relevanten Risiken abdeckt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und erfordern eine fundierte Absicherung, um im Schadensfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

Quellen

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