Ab dem 1. Juli 2021 wird die systematische Behandlung von Parodontitis zu einer neuen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Neuerung, basierend auf der neuen PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), soll Patienten mit schweren Verlaufsformen der Erkrankung zugutekommen und die Notwendigkeit von Selbstzahlerleistungen reduzieren.
Wichtige Neuerungen im Überblick
- Die systematische Diagnostik und Behandlung von Parodontitis wird Kassenleistung.
- Die Leistung umfasst sowohl die antiinfektiöse als auch gegebenenfalls chirurgische Therapie.
- Eine zweijährige unterstützende Parodontitistherapie (UPT) ist Teil des Konzepts zur Sicherung des Behandlungserfolgs.
- Besondere Angebote für pflegebedürftige und behinderte Menschen werden geschaffen.
- Die Kostenübernahme durch die GKV erfordert eine vorherige Genehmigung.
Systematische Diagnostik und Therapie
Die neue PAR-Richtlinie des G-BA sieht vor, dass bei medizinischer Notwendigkeit eine umfassende Diagnostik und Behandlung von Parodontitis von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Dies beinhaltet ein Aufklärungs- und Therapiegespräch, in dem die weiteren Schritte je nach Stadium und Grad der Erkrankung besprochen werden. Mögliche Behandlungsansätze umfassen eine antiinfektiöse und, falls erforderlich, eine chirurgische Therapie.
Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
Nach Abschluss der initialen antiinfektiösen und/oder chirurgischen Behandlung schließt sich eine unterstützende Parodontitistherapie (UPT) an. Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren und zielt darauf ab, den Behandlungserfolg langfristig zu sichern. Die UPT beinhaltet regelmäßige Mundhygienekontrollen, gegebenenfalls erneute Unterweisungen zur Mundhygiene und professionelle Zahnreinigungen.
Spezielle Angebote für vulnerable Gruppen
Für pflegebedürftige Menschen oder Personen, die aufgrund einer Behinderung Eingliederungshilfe erhalten, gibt es ab Juli 2021 ein angepasstes Therapieangebot. Dieses kann in Anspruch genommen werden, wenn die Mundhygiene nicht eigenständig aufrechterhalten werden kann, eine Allgemeinnarkose notwendig ist oder aufgrund geistiger Einschränkungen die Kooperation erschwert ist. In diesen Fällen muss die Behandlung lediglich bei der Krankenkasse angezeigt werden.
Wichtigkeit der Antragstellung und Genehmigung
Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die systematische Parodontitisbehandlung muss von der Krankenkasse vorab genehmigt werden. Zahnärzte mit Kassenzulassung sind verpflichtet, diese Leistungen anzubieten und dürfen Patienten nicht zu Privatleistungen drängen, wenn die Behandlung als Kassenleistung vorgesehen ist. Ein erster Schritt zur Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit ist die Messung der Zahnfleischtaschentiefe, wobei ab vier Millimetern von einer behandlungsbedürftigen Parodontitis ausgegangen wird.
Quellen
- Systematische Behandlung von Parodontitis ist ab 1. Juli neue GKV-Leistung, Gemeinsamer Bundesausschuss.
- Parodontitis: Selbstzahlerleistungen in der Regel nicht mehr notwendig, Verbraucherzentrale NRW.
- Behandlung von Parodontalerkrankungen | Sozialwesen, www.haufe.de.

