Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche wird Kassenleistung

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Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche wird Kassenleistung

Ab sofort steht die Systemische Therapie als psychotherapeutische Behandlungsform für Kinder und Jugendliche gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese wichtige Neuerung in der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Bereits seit 2020 ist die Systemische Therapie für Erwachsene eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Was ist Systemische Therapie?

Die Systemische Therapie betrachtet insbesondere die sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe. Der Fokus liegt auf der Veränderung von Interaktionen zwischen Mitgliedern solcher „Systeme“, um eine funktionalere Selbstorganisation des Patienten zu fördern. Die Therapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie oder in Kombination angeboten werden. Eine Besonderheit ist das „Mehrpersonensetting“, bei dem relevante Bezugspersonen des Patienten in die Behandlung einbezogen werden.

Warum ist das wichtig für Kinder und Jugendliche?

  • Die Ausrichtung der Systemischen Therapie, die das soziale Umfeld einbezieht, eignet sich besonders gut für Kinder und Jugendliche.
  • Angesichts der gestiegenen Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei jungen Menschen während der Corona-Pandemie ist dies eine wichtige Erweiterung des Behandlungsangebots.

Wer darf die Therapie anbieten?

Ambulante systemische Therapie für Kinder und Jugendliche darf von qualifizierten Therapeuten erbracht werden, die eine entsprechende Weiterbildung abgeschlossen haben und über die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung verfügen.

Nächste Schritte

Der Beschluss des G-BA wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Nach dessen Zustimmung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Richtlinienänderung in Kraft. Die Vergütungshöhe muss jedoch noch vom Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt werden, was bis zu sechs Monate dauern kann.

Hintergrund: Ambulante Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte haben bei psychischen Erkrankungen Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung. Der G-BA legt in der Psychotherapie-Richtlinie fest, welche Verfahren Kassenleistungen sind, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden können. Neue Verfahren werden auf ihren therapeutischen Nutzen, ihre medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft.

Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für Kranken- & Berufsunfähigkeitsversicherungen

KI - Kennzeichnungspflicht

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Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

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