Rente bei Berufsunfähigkeit: Was an Steuern fällig wird

Rente bei Berufsunfähigkeit: Was an Steuern fällig wird

Die Besteuerung von Berufsunfähigkeitsrenten ist ein komplexes Thema, das viele Versicherte betrifft. In Deutschland unterliegen diese Renten unterschiedlichen Steuerregelungen, die je nach Art der Vorsorge variieren. Der folgende Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte und Unterschiede zwischen privater und betrieblicher Vorsorge.

Wichtige Erkenntnisse

  • Berufsunfähigkeitsrenten sind steuerpflichtig, wobei die Höhe der Steuer von der Art der Versicherung abhängt.

  • Es gibt drei Hauptkategorien: private Vorsorge mit einer Rürup-Rente, selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und betriebliche Rente.

  • Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, muss keine Steuern zahlen.

Unterschiede bei der Besteuerung

Die Besteuerung von Berufsunfähigkeitsrenten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt:

  1. Rürup-Rente mit BUZ: Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die mit einer Rürup-Rente kombiniert ist, variiert der zu versteuernde Anteil je nach Renteneintritt.

  2. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU): Hier ist nur ein Teil der Rente steuerpflichtig, abhängig von der voraussichtlichen Bezugsdauer.

  3. Betriebliche Altersvorsorge: Diese muss immer voll versteuert werden, da sie als normales Einkommen gilt.

Steuerpflichtige Anteile

Die steuerpflichtigen Anteile variieren je nach Art der Rente:

  • Private Vorsorge: Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Renteneintritt ab. Beispiel: Ein 55-Jähriger erhält 2024 eine BU-Rente von 2.000 Euro, die zu 89 % steuerpflichtig ist. Bei einem Rentenfreibetrag von 11 % im Jahr 2036 würde er etwa 540 Euro Steuern zahlen.

  • Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ertragsanteil ist steuerpflichtig. Beispiel: Ein 55-Jähriger erhält eine BU-Rente von 2.000 Euro bis zum 67. Lebensjahr. Der steuerpflichtige Ertragsanteil beträgt 14 %, was zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 3.360 Euro führt. Liegt das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an.

Betriebliche Altersvorsorge

Bei einer BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge wird die gesamte Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mindern das zu versteuernde Einkommen, jedoch nicht die Steuerlast in der Auszahlungsphase.

Fazit

Die Besteuerung von Berufsunfähigkeitsrenten ist ein wichtiges Thema, das viele Versicherte betrifft. Es ist entscheidend, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten der Vorsorge zu verstehen, um die steuerlichen Auswirkungen richtig einschätzen zu können. Wer sich über seine individuelle Situation unsicher ist, sollte sich rechtzeitig informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Quellen

KI - Kennzeichnungspflicht

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Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

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