Wenn das Homeoffice brennt oder der Tank leer ist: Gerichte entscheiden über Arbeitsunfälle

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Wenn das Homeoffice brennt oder der Tank leer ist: Gerichte entscheiden über Arbeitsunfälle

Gerichte haben in jüngster Zeit mehrere Fälle entschieden, in denen es um die Anerkennung von Arbeitsunfällen ging. Die Urteile verdeutlichen, dass nicht jeder Unfall, der sich während der Arbeitszeit oder in der Nähe des Arbeitsplatzes ereignet, automatisch als Arbeitsunfall gilt. Entscheidend sind oft die genauen Umstände und der sachliche Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.

Sturz aus brennendem Homeoffice kein Arbeitsunfall

Ein Softwareentwickler erlitt schwere Beinbrüche, als er aus dem Fenster seiner Wohnung im ersten Stock sprang, um sich vor einem Brand in seinem Homeoffice zu retten. Zwei Akkus seines E-Rollers waren explodiert und hatten den Flur in Brand gesetzt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass dies kein Arbeitsunfall sei. Zwar habe der Mann sein Leben retten wollen, dies sei jedoch ein rein privates Motiv. Die Rettung der Arbeitskraft sei in diesem Moment nachrangig gewesen. Auch die Tatsache, dass der E-Roller potenziell beruflich genutzt werden könnte, änderte nichts an der Entscheidung, da die Akkus im entscheidenden Moment nicht beruflich genutzt wurden.

  • Schwerer Sturz aus dem Fenster zur Brandrettung wird nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
  • Gericht betont, dass die Rettung des eigenen Lebens Vorrang vor der Rettung der Arbeitskraft hat.
  • Berufliche Nutzung von privaten Gegenständen muss im Unfallmoment erkennbar sein.

Fahrt zur Tankstelle kein Arbeitsweg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat klargestellt, dass ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle kein Arbeitsunfall ist, selbst wenn Benzin für die Fahrt zur Arbeit benötigt wird. Im verhandelten Fall stürzte eine Motorradfahrerin auf dem Weg zur Tankstelle, um ihr Fahrzeug zu betanken, bevor sie zu ihrer Ausbildungsstätte fuhr. Das Gericht urteilte, dass das Tanken eine rein privatwirtschaftliche Verrichtung sei und nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung falle. Dies gelte auch, wenn erst beim Losfahren bemerkt wird, dass der Tank leer ist, da die Verantwortung für die richtige Betankung beim Fahrer liege.

  • Unfall auf dem Weg zur Tankstelle wird nicht als Arbeitsunfall eingestuft.
  • Tanken gilt als private Angelegenheit, unabhängig von der Notwendigkeit für den Arbeitsweg.
  • Fahrer ist für die ausreichende Betankung seines Fahrzeugs verantwortlich.

Verletzung bei Verweigerung der Fahrzeugschlüsselübergabe kein Arbeitsunfall

Ein LKW-Fahrer verletzte sich, als er sich weigerte, seine Fahrzeugschlüssel an die Polizei herauszugeben, nachdem festgestellt wurde, dass sein Führerschein zur Beschlagnahme ausgeschrieben war. Das Sozialgericht entschied, dass der Fahrer sich zwar auf einem Betriebsweg befand, die Verletzung jedoch nicht mehr im sachlichen Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit stand. Durch die Weigerung, die Schlüssel herauszugeben und sich der polizeilichen Anordnung zu widersetzen, habe er rein privat und eigenwirtschaftlich gehandelt, wodurch der Versicherungsschutz erloschen sei.

  • Verletzung bei Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen ist kein Arbeitsunfall.
  • Eigenmächtiges Handeln außerhalb der beruflichen Pflichten führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Sachlicher Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und Unfallereignis ist entscheidend.

Quellen

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