Betrugsmasche: Gefälschte E-Mails der Unfallversicherung versprechen Präventionskurse

Man looking worried at a laptop screen with an email.

Betrugsmasche: Gefälschte E-Mails der Unfallversicherung versprechen Präventionskurse

Aktuell warnen Behörden vor einer perfiden Betrugsmasche, bei der Kriminelle im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Schufa agieren. Empfänger erhalten E-Mails und Briefe, die zur Zahlung für angeblich verpflichtende Präventionskurse auffordern. Die Betrüger drohen mit Vollstreckungsmaßnahmen und negativen Schufa-Einträgen, um Druck auszuüben.

Wichtige Erkenntnisse

  • Betrüger versenden gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen der DGUV und der Schufa.
  • Die Schreiben fordern zur Zahlung für angebliche Präventionskurse auf.
  • Drohungen mit Vollstreckung und Schufa-Einträgen sollen Empfänger einschüchtern.
  • Weder die DGUV noch die Berufsgenossenschaften versenden solche Forderungen.

Die Masche der Betrüger

Im Visier der Betrüger sind aktuell Personen und Unternehmen, die gefälschte E-Mails und Briefe erhalten. Diese Schreiben suggerieren eine angebliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Präventionsmodul der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Forderungen beinhalten oft eine "letzte Zahlungsaufforderung" für die Teilnahmegebühr und werden an ein ausländisches Konto, häufig in Italien, adressiert.

Um den Druck zu erhöhen, drohen die Kriminellen mit weiteren Konsequenzen. Dazu gehören die Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen sowie ein negativer Eintrag bei der Schufa, falls die geforderte Summe nicht beglichen wird. Diese Taktik zielt darauf ab, die Empfänger zu verunsichern und zu einer schnellen, unüberlegten Zahlung zu bewegen.

Offizielle Dementis und Ratschläge

Sowohl die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als auch die Schufa sind sich dieser Betrugsmasche bewusst und warnen aktiv auf ihren offiziellen Webseiten davor. Sie stellen klar, dass die versendeten E-Mails und Schreiben nicht von der DGUV oder den angeschlossenen Berufsgenossenschaften stammen. Insbesondere wird auf gefälschte Schreiben im Namen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hingewiesen.

Die DGUV rät allen Empfängern solcher irreführender Mitteilungen dringend, folgende Schritte zu unterlassen:

  • Nicht auf die E-Mails oder Schreiben antworten.
  • Keinerlei Zahlungen tätigen.

Stattdessen wird empfohlen, sich umgehend an die örtliche Polizei zu wenden, um den Vorfall zu melden. Dies hilft den Behörden, die Täter zu ermitteln und weitere Personen vor Schaden zu bewahren.

Quellen

KI - Kennzeichnungspflicht

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