Sonderkündigungsrecht bei der Krankenkasse: Wann gilt es?
Ein Sonderkündigungsrecht kann einen Wechsel trotz zwölfmonatiger Bindungsfrist ermöglichen. Entscheidend sind der Anlass, der Monat der Kündigung und die Mitteilung Ihrer Krankenkasse.
Ein Sonderkündigungsrecht kann einen Wechsel trotz zwölfmonatiger Bindungsfrist ermöglichen. Entscheidend sind der Anlass, der Monat der Kündigung und die Mitteilung Ihrer Krankenkasse.
Eine Krankschreibung schließt einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse nicht grundsätzlich aus. Entscheidend sind Ihre Wechselberechtigung, die geltenden Fristen und eine lückenlose Klärung des Krankengeldes.
Beitragsschulden schließen einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse nicht automatisch aus. Entscheidend sind die Wechselvoraussetzungen – und die offenen Forderungen bleiben davon getrennt bestehen.
Eine Schwangerschaft verhindert den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse nicht, schafft aber auch kein besonderes Wechselrecht. Entscheidend sind die reguläre Bindungsfrist oder ein möglicher Sonderkündigungsgrund.
Eine laufende Behandlung schließt einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht aus. Entscheidend ist, ob für die weitere Versorgung eine Genehmigung nötig ist und welche Fristen für den Wechsel gelten.
Beim Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie Ihre bisherige Kasse normalerweise nicht selbst kündigen. Entscheidend sind die zwölfmonatige Bindung, die Wechsel-Frist und mögliche Sonderkündigungsrechte.
Bonusprogramme sind nicht einheitlich geregelt. Was mit gesammelten Punkten oder noch offenen Prämien passiert, hängt von den Bedingungen Ihrer bisherigen Krankenkasse ab.
Ein neuer Arbeitgeber bedeutet nicht automatisch eine neue Krankenkasse. Hier erfahren Sie, wann Ihre Mitgliedschaft weiterläuft, wann ein neues Wahlrecht entstehen kann und was bei einem Kassenwechsel zu beachten ist.
Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Beiträge übernimmt, hängt davon ab, welche Leistung Sie beziehen und wie Sie bisher versichert waren. Auch ohne Arbeitslosengeld oder Bürgergeld sollten Sie Ihren Versicherungsstatus frühzeitig klären.
Ein abgelehnter Wechsel beendet Ihre bisherige Mitgliedschaft nicht. Welche Gründe dahinterstecken und wie Sie je nach Situation weiter vorgehen können, erfahren Sie hier.