Kurz gesagt: Krankenkassen können Arbeitgeber bei der betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen, etwa durch Beratung, Bedarfsermittlung und die Planung oder Umsetzung passender Maßnahmen. Umfang und konkrete Angebote unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Die Unterstützung ersetzt weder die Verantwortung des Arbeitgebers für Arbeitsschutz und Gesundheit noch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Krankenkassen können Unternehmen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) beraten und bei passenden Maßnahmen unterstützen.
- Am Anfang sollte eine Analyse stehen: Welche Belastungen und Bedürfnisse gibt es im Betrieb?
- BGF ist ein Teil des umfassenderen Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Das BEM ist ein eigenständiges Verfahren für Beschäftigte nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit.
- Angebote, Voraussetzungen und Umfang der Unterstützung unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Eine Kostenübernahme ist nicht automatisch gegeben.
- Steuerliche Begünstigungen nach § 3 Nr. 34 EStG kommen nur infrage, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Prüfung im Einzelfall ist sinnvoll.
Hintergrund
Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen, die Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz stärken sollen. Dazu können Veränderungen der Arbeitsbedingungen ebenso gehören wie Angebote, die Beschäftigte dabei unterstützen, mit Belastungen umzugehen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zum tatsächlichen Bedarf im Betrieb passen und nicht nur als Einzelaktion neben dem Arbeitsalltag stehen.
Krankenkassen können Arbeitgeber im Rahmen der Gesundheitsförderung in Lebenswelten unterstützen. Für die betriebliche Gesundheitsförderung beschreibt § 20b SGB V den gesetzlichen Rahmen. Die konkrete Unterstützung kann zum Beispiel Beratung, eine gemeinsame Bedarfsermittlung oder Hilfe bei der Planung geeigneter Maßnahmen umfassen. Was eine Krankenkasse im Einzelfall anbietet, richtet sich unter anderem nach ihren Leistungen, den betrieblichen Voraussetzungen und den vereinbarten Zielen.
Drei Begriffe sollten Arbeitgeber auseinanderhalten:
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): der übergreifende, systematische Umgang eines Betriebs mit Gesundheit. Dazu können Zuständigkeiten, Abläufe, Arbeitsschutz, BGF und BEM gehören.
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): konkrete Aktivitäten und Veränderungen, die gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsbezogene Kompetenzen unterstützen.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): ein gesondertes Verfahren, das der Arbeitgeber Beschäftigten anbieten muss, wenn sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Es soll klären, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
BGF und BEM können sich ergänzen, sind aber nicht dasselbe. Auch der gesetzliche Arbeitsschutz bleibt Aufgabe des Arbeitgebers. Ein Angebot der Krankenkasse ersetzt weder Gefährdungsbeurteilungen noch erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.
So funktioniert es in der Praxis
1. Bedarf und Ziele klären
Bevor Sie eine Krankenkasse ansprechen, sammeln Sie, was im Betrieb bereits bekannt ist. Hinweise können aus Gesprächen mit Beschäftigten, betrieblichen Befragungen, Fehlzeitenanalysen oder bestehenden Arbeitsschutzprozessen kommen. Solche Informationen sollten datenschutzgerecht und möglichst so ausgewertet werden, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen entstehen.
Legen Sie anschließend ein konkretes Ziel fest. Geht es zum Beispiel darum, Arbeitsabläufe gesundheitsgerechter zu gestalten, Führungskräfte im Umgang mit Belastungen zu unterstützen oder Beschäftigten einen besseren Zugang zu gesundheitsbezogenen Angeboten zu ermöglichen? Ein klarer Auftrag erleichtert es, passende Unterstützung zu finden und später zu prüfen, ob die Maßnahmen hilfreich waren.
2. Krankenkasse ansprechen und Rahmen abstimmen
Fragen Sie bei der Krankenkasse an, ob sie Unternehmen bei der BGF berät und welche Informationen sie für ein Erstgespräch benötigt. Beschreiben Sie dabei Betriebsgröße, Tätigkeitsbereiche, vorhandene Strukturen und den ermittelten Bedarf. Stimmen Sie frühzeitig ab, welche Schritte die Kasse begleiten kann, welche Aufgaben beim Arbeitgeber bleiben und ob weitere Stellen beteiligt werden sollen.
Fragen Sie auch nach den Voraussetzungen und möglichen Kosten. Eine Beratung oder Unterstützung bedeutet nicht automatisch, dass jede gewünschte Maßnahme finanziert wird. Leistungen und Umfang unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Lassen Sie sich deshalb erklären, welche Angebote im konkreten Fall infrage kommen und welche Eigenleistungen, Abstimmungen oder Nachweise erwartet werden.
3. Maßnahmen gemeinsam planen
Die Planung sollte Beschäftigte und – je nach Thema – Führungskräfte, Personalverantwortliche, Arbeitsschutz und betriebliche Interessenvertretungen einbeziehen. Eine Maßnahme ist eher anschlussfähig, wenn sie während oder im Zusammenhang mit der Arbeit umsetzbar ist und die betrieblichen Abläufe berücksichtigt.
Je nach Bedarf kann es um organisatorische Veränderungen, die Gestaltung von Arbeitsbedingungen oder unterstützende Angebote für Beschäftigte gehen. Nicht jede Maßnahme passt zu jedem Betrieb. Eine Krankenkasse kann bei der Auswahl und Planung unterstützen; die Verantwortung für betriebliche Entscheidungen und die Umsetzung bleibt jedoch beim Arbeitgeber.
4. Umsetzung und Wirkung überprüfen
Halten Sie fest, wer für die Umsetzung zuständig ist, wie Beschäftigte informiert werden und woran Sie die Entwicklung beurteilen wollen. Geeignete Rückmeldungen können beispielsweise Teilnahme, Erfahrungen der Beschäftigten oder Veränderungen in zuvor ermittelten Belastungsbereichen sein. Einzelne Kennzahlen sollten nicht isoliert als Beleg für Erfolg oder Misserfolg verstanden werden.
Planen Sie eine Auswertung ein und entscheiden Sie danach, ob eine Maßnahme angepasst, fortgeführt oder beendet werden sollte. Wenn die Krankenkasse die Umsetzung begleitet, klären Sie im Voraus, welche Rückmeldungen sie benötigt und wie dabei mit personenbezogenen Daten umgegangen wird.
Das sollten Sie beachten
BGF ist keine Ersatzleistung für Arbeitsschutz. Wenn Arbeitsbedingungen gesundheitliche Risiken bergen, muss der Arbeitgeber diese im Rahmen seiner Pflichten bearbeiten. Ein Kurs oder Informationsangebot allein behebt keine organisatorische Ursache.
Freiwillige Angebote sind nicht dasselbe wie ein gesetzlicher Anspruch. Der gesetzliche Rahmen eröffnet Krankenkassen die Möglichkeit, betriebliche Gesundheitsförderung zu unterstützen. Daraus folgt nicht, dass ein Unternehmen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme oder eine bestimmte Finanzierung hat. Prüfen Sie das konkrete Angebot direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.
BEM muss eigenständig organisiert werden. Eine Krankenkasse kann je nach Angebot eine ergänzende Rolle spielen. Das BEM bleibt jedoch ein eigenes Verfahren des Arbeitgebers. Die Teilnahme der betroffenen Person ist freiwillig. Welche Informationen erhoben oder weitergegeben werden, sollte transparent und datenschutzgerecht geklärt werden.
Steuerliche Begünstigung ist nicht automatisch gegeben. § 3 Nr. 34 EStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Begünstigung für zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung vor. Nicht jede BGF-Maßnahme erfüllt diese Voraussetzungen. Ob eine konkrete Leistung begünstigt ist, hängt von ihrer Ausgestaltung und den geltenden steuerlichen Anforderungen ab. Lassen Sie die Einordnung im Einzelfall durch eine Steuerberatung oder die zuständige Lohnbuchhaltung prüfen.
Ergebnisse brauchen Zeit und passende Maßstäbe. Die Wirkung hängt von vielen Faktoren ab, etwa von der Arbeitsorganisation, der Beteiligung der Beschäftigten und der Dauer der Umsetzung. Versprechen einer garantierten Wirkung oder pauschale Erfolgszahlen sollten Sie kritisch prüfen.
Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?
Ein Gespräch mit einer Krankenkasse kann sinnvoll sein, wenn Sie den Bedarf im Betrieb noch nicht klar eingeordnet haben, Unterstützung bei der Planung suchen oder wissen möchten, welche Voraussetzungen für ein Angebot gelten. Ein Vergleich mehrerer Kassen kann sich lohnen, wenn Sie unterschiedliche Konzepte, Beratungswege und mögliche Beiträge zur Umsetzung gegenüberstellen möchten.
Vergleichen Sie nicht nur einzelne Angebote. Achten Sie darauf, ob die Unterstützung zu Ihren Zielen passt, wie die Zusammenarbeit organisiert wird und welche Aufgaben Ihr Betrieb selbst übernehmen muss. Bei steuerlichen Fragen hilft eine Steuerberatung; bei Fragen zum BEM oder zu Arbeitgeberpflichten kann eine arbeitsrechtliche Beratung erforderlich sein. Die passende Anlaufstelle hängt von Ihrer konkreten Frage ab.
Häufige Fragen
Welche Unterstützung können Krankenkassen Arbeitgebern bieten?
Je nach Krankenkasse können Arbeitgeber Beratung, Unterstützung bei der Bedarfsermittlung oder Hilfe bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung erhalten. Welche Leistungen tatsächlich angeboten werden, sollten Sie direkt mit der Krankenkasse klären.
Müssen Krankenkassen Maßnahmen im Betrieb finanzieren?
Nein. Aus dem gesetzlichen Rahmen ergibt sich kein pauschaler Anspruch auf die Finanzierung einer bestimmten Maßnahme. Voraussetzungen, Umfang und mögliche Kostenübernahmen unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Vorhaben.
Ist BGF dasselbe wie BGM?
Nein. BGF bezeichnet konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb. BGM ist der übergreifende Ansatz, mit dem ein Unternehmen Gesundheit systematisch in Abläufen und Zuständigkeiten berücksichtigt.
Kann eine Krankenkasse das BEM übernehmen?
Das BEM bleibt ein Verfahren des Arbeitgebers. Je nach Angebot kann eine Krankenkasse ergänzend unterstützen. Zuständigkeiten, Beteiligung und Umgang mit Daten sollten vorab klar vereinbart werden.
Sind Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei?
Das kann unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 EStG möglich sein, gilt aber nicht automatisch für jede Maßnahme. Lassen Sie die konkrete Leistung anhand der aktuellen steuerlichen Vorgaben im Einzelfall prüfen.
Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes
Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

