Anders als bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird der Zuschuss für
PKV- und freiwillig gesetzlich versicherte Rentner nicht automatisch ausgezahlt. Du
musst ihn mit dem Formular R0820 bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen –
auch online möglich. Viele Berechtigte verschenken diesen Zuschuss schlicht, weil sie den Antrag nicht
stellen.
Wie wirkt sich das auf Deine Gesamtplanung aus?
Lass Dir unverbindlich zeigen, wie sich Rentenzuschuss, Alterungsrückstellungen und ein möglicher
Beitragsentlastungstarif zusammen auf Deinen PKV-Beitrag im Ruhestand auswirken.
Kostenlos & unverbindlich · Kein Verkaufsdruck · Datenschutz garantiert
Kennst Du jemanden, dem das auch helfen könnte?
Rechtsgrundlage: § 106 Abs. 3 SGB VI. Der Zuschuss entspricht der Hälfte des Betrags aus allgemeinem
Beitragssatz (14,6 %) zzgl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2026: 2,9 %) angewendet auf den
Rentenzahlbetrag – macht 2026 zusammen 8,75 %. Er ist gesetzlich auf die Hälfte der tatsächlichen
PKV-Aufwendungen gedeckelt (§ 106 Abs. 3 Satz 2 SGB VI) und muss beantragt werden (Formular R0820). Der
genannte Prozentsatz ändert sich mit jeder Anpassung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Diese
Berechnung ersetzt keine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder Deinen
Versicherer.