Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
§ 656b BGB – Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 656b BGB – Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
Stand: 27.01.2026
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