§ 58c BZRG – Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN

Bundeszentralregistergesetz

§ 58c BZRG – Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN

Die Speicherfrist nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/816 endet mit dem Eintritt der Tilgungsreife.

Stand: 27.01.2026

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