§ 1 EStDV – Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Einkommensteuer Durchführungsverordnung

§ 1 EStDV – Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.

Stand: 27.01.2026

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