Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.
§ 107 ESTG – Anwendung der Abgabenordnung
Einkommenssteuergesetz
§ 107 ESTG – Anwendung der Abgabenordnung
Stand: 27.01.2026
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