Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.
§ 144 BRAO – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof
Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 144 BRAO – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof
Stand: 27.01.2026
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