Die Bundesrechtsanwaltskammer faßt ihre Beschlüsse regelmäßig auf Versammlungen ihrer Mitglieder (Hauptversammlungen).
§ 187 BRAO – Versammlung der Mitglieder
Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 187 BRAO – Versammlung der Mitglieder
Stand: 27.01.2026
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