Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.
§ 41 BGB – Auflösung des Vereins
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 41 BGB – Auflösung des Vereins
Stand: 27.01.2026
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