§ 128d SGB 12 – Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge

Sozialgesetzbuch

§ 128d SGB 12 – Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge

(1) Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die jeweilige Höhe der angerechneten Einkommensart, getrennt nach 1.Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,2.Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,3.Renten wegen Erwerbsminderung,4.Versorgungsbezüge,5.Renten aus betrieblicher Altersvorsorge,6.Renten aus privater Vorsorge,7.Vermögenseinkünfte,8.Einkünfte nach dem Vierzehnten Buch,9.Erwerbseinkommen,10.übersteigendes Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners,11.öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder,12.Einkünfte nach dem Soldatenentschädigungsgesetz,13.sonstige Einkünfte.

(2) Weitere Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die Art und Höhe der nach § 82 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 nicht zum Einkommen gehörenden Beträge, der nach § 82 Absatz 2 Satz 2 nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Beträge und der nach § 82 Absatz 3, 4 und 6 sowie nach § 82a abgesetzten Beträge.

Stand: 27.01.2026

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.

Wendewerk Support

Schreibe uns!

Bei Fragen kontaktiere unseren kostenlosen Support.

Kostenlose Beratung

Sprechzeiten der Online-Sprechstunde:
Montag - Freitag: 08.00 Uhr - 19.00 Uhr

Steven

Wendewerk Support

Hallo und willkommen 👋 Ich bin Steven. Wenn du eine Frage hast oder Unterstützung brauchst, schreib mir. Ich melde mich bei dir und helfe dir gern weiter 🙂