Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der Anwaltsgerichtshof zuständig.
§ 142 BRAO – Beschwerde
Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 142 BRAO – Beschwerde
Stand: 27.01.2026
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