Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.
§ 16 STBERG – Gebühren für die Anerkennung
Steuerberatungsgesetz
§ 16 STBERG – Gebühren für die Anerkennung
Stand: 27.01.2026
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