Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.
§ 2257 BGB – Widerruf des Widerrufs
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 2257 BGB – Widerruf des Widerrufs
Stand: 27.01.2026
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