Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.
§ 148 BGB – Bestimmung einer Annahmefrist
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 148 BGB – Bestimmung einer Annahmefrist
Stand: 27.01.2026
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