Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.
§ 192 BGB – Anfang, Mitte, Ende des Monats
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 192 BGB – Anfang, Mitte, Ende des Monats
Stand: 27.01.2026
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