Wer trägt Anwaltskosten bei Streitigkeiten?
Bei einem Gerichtsverfahren gilt grundsätzlich das Verliererprinzip: Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten und regelmäßig auch die erstattungsfähigen Anwaltskosten der obsiegenden Partei. Trotzdem musst du deinen Anwalt häufig zunächst selbst bezahlen. Du bleibst Kostenschuldner, bis die Kosten festgesetzt und erstattet sind. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten meist nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen verteilt.
Nach dem Urteil beantragt die obsiegende Partei die Kostenfestsetzung beim Gericht. Die Gegenseite kann dazu Stellung nehmen; anschließend legt der Kostenfestsetzungsbeschluss fest, welcher Betrag zu zahlen ist. Dein Anwalt kann außerdem schon während des Verfahrens einen Vorschuss verlangen.
Für Anwaltskosten und Gerichtskosten gelten jedoch je nach Rechtsgebiet besondere Regeln.
Außergerichtliche Einigung und Schadenersatz
Bei einer außergerichtlichen Einigung trägt in der Regel jede Partei die eigenen Anwaltskosten. Du kannst aber im Vergleich eine andere Kostenverteilung vereinbaren. Bei Schadenersatzansprüchen, etwa nach einem unverschuldeten Unfall, können notwendige Anwaltskosten Teil des Anspruchs sein. Dafür muss unter anderem eine Pflichtverletzung des Gegners vorliegen, die die Beauftragung rechtfertigt. Die Kosten musst du zunächst möglicherweise selbst vorstrecken.
Eine frühe Einigung, der Vergleich mehrerer Kostenvoranschläge und die Prüfung einer Rechtsschutzversicherung können das Kostenrisiko begrenzen.
Arbeitsrecht
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In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert. Die unterlegene Partei übernimmt grundsätzlich die Gerichtskosten. Bei Vergleichen können die Kosten anders verteilt werden. Auch in höheren Instanzen musst du deine eigenen Anwaltskosten grundsätzlich selbst tragen.
Bei einer Kündigungsschutzklage liegt der Streitwert in der Regel bei drei Monatsgehältern. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Im Ausgangstext werden für einen Streitwert von 2.000 € Anwaltskosten von 517,16 € und für 10.000 € 1.850,45 € genannt. Die konkrete Berechnung kann abweichen.
Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die notwendigen Anwaltskosten. Bei einer Teilschuld erfolgt die Kostenübernahme entsprechend der Haftungsquote. Bei einer Quote von 50 % und Anwaltskosten von 1.000 € würden danach jeweils 500 € auf die beteiligten Versicherungen entfallen. Die Haftungsquote muss zunächst anhand des Unfallhergangs geklärt werden. Weitere Informationen findest du unter Haftungsfragen.
Bußgeldverfahren
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen möglich und bei der Bußgeldstelle selbst kostenlos. Wird das Verfahren vor Gericht weitergeführt, fallen Gerichtskosten an; im Ausgangstext werden 10 % des Bußgeldes, mindestens 55 €, genannt. Beauftragst du einen Anwalt, kommen dessen Gebühren hinzu.
- Bei einer Verurteilung oder einem zurückgenommenen Einspruch trägst du die Kosten grundsätzlich selbst.
- Bei einem Freispruch kannst du die Erstattung bereits gezahlter Anwaltskosten über einen Antrag auf Kostenfestsetzung verlangen.
- Bei einer Einstellung hängt die Kostenübernahme von den Umständen des Verfahrens ab.
Mehr zum Thema: Bußgeldverfahren.
Erb-, Miet- und Vertragsstreitigkeiten
Bei Erbstreitigkeiten hängen die Kosten vor allem vom Wert des Nachlasses und der Dauer des Verfahrens ab. Bei einer Teilungsversteigerung mit einem Immobilienwert von 500.000 € nennt der Ausgangstext bis zu 5.851,50 € Gerichtsgebühren, etwa 5.077,49 € Anwaltsgebühren und bis zu 1.000 € für Gutachten und Veröffentlichungen. In einer Erbengemeinschaft trägt jeder Miterbe seine eigene anwaltliche Vertretung; Prozesskosten können als Nachlassverbindlichkeiten behandelt werden. Siehe auch Prozesskosten.
Bei Miet- und Vertragsstreitigkeiten richten sich die Gebühren regelmäßig nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Räumungsklagen und gerichtlichen Vertragsstreitigkeiten trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten; bei einem Teilsieg werden sie verteilt. Außergerichtlich trägt meist jede Seite ihre Kosten. Eine Erstberatung kann helfen, Chancen und Kosten vorab einzuschätzen.
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Scheidung und Verbraucherstreitigkeiten
Bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen die Partner die Anwaltskosten häufig untereinander. Bei einer strittigen Scheidung steigen die Kosten insbesondere durch mehrere Verhandlungen, hohen Regelungsbedarf und zusätzliche Streitpunkte wie Sorgerecht oder Vermögensaufteilung. Vor der Beauftragung solltest du eine Deckungszusage einholen.
Bei Verbraucherstreitigkeiten können Anwaltskosten zunächst bei dir liegen. Der Ausgangstext nennt für eine Erstberatung bis zu 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer und bei einem Streitwert von 1.000 € etwa 88 € Anwaltsgebühren. Wenn du berechtigt bist, können notwendige Kosten von der Gegenseite zu erstatten sein.
Rechtsschutzversicherung
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Eine Rechtsschutzversicherung kann Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Maßgeblich sind dein Vertrag, der versicherte Rechtsbereich, mögliche Wartezeiten und die vereinbarte Selbstbeteiligung. Prüfe die Versicherungsbedingungen und hole möglichst vor der Beauftragung eine schriftliche Deckungszusage ein.
Die genaue Kostenfolge lässt sich nur anhand deines Falls beurteilen. Prüfe daher Streitwert, Erfolgsaussichten und Versicherungsumfang frühzeitig. Weitere Informationen zu einer möglichen Doppelabsicherung findest du unter Doppelversicherung sowie zur Mediation unter Mediation.

