Versicherungslexikon

Anwaltskosten: Was zahlt die Versicherung?

Anwaltskosten: Was zahlt die Versicherung?

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Welche Anwaltskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung kann dich bei rechtlichen Auseinandersetzungen finanziell unterstützen. Welche Anwaltskosten tatsächlich übernommen werden, hängt jedoch immer vom vereinbarten Tarif, dem versicherten Rechtsbereich und den Vertragsbedingungen ab.

Typischerweise können Kosten für eine rechtliche Beratung, die außergerichtliche Vertretung und ein Gerichtsverfahren versichert sein. Je nach Vertrag gehören auch Gerichtskosten, Gebühren für Zeugen oder Sachverständige sowie die Kosten der gegnerischen Partei zum Leistungsumfang. Prüfe deshalb vor einer Beauftragung, ob dein Versicherer eine Deckungszusage erteilt.

Diese Kosten können versichert sein

  • Rechtsberatung: Kosten für eine anwaltliche Ersteinschätzung oder Beratung können übernommen werden.

  • Außergerichtliche Vertretung: Dazu zählen beispielsweise die Prüfung von Ansprüchen, die Korrespondenz mit der Gegenseite oder Verhandlungen über eine Einigung.

  • Gerichtliches Verfahren: Bei einer Klage können Anwalts- und Gerichtskosten sowie weitere notwendige Ausgaben versichert sein.

  • Gutachter und Sachverständige: Solche Kosten werden nur übernommen, wenn der Tarif sie einschließt und sie für das Verfahren erforderlich sind.

Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung

Wovon hängt die Erstattung ab?

Die Versicherung zahlt nicht automatisch jede Rechnung. Entscheidend sind mehrere Voraussetzungen:

  • Versicherter Rechtsbereich: Verkehrs-, Berufs-, Wohn- oder andere Rechtsbereiche müssen vom Tarif umfasst sein. Das gilt etwa für Streitigkeiten nach einem Unfall, bei einer Kündigung, im Mietrecht oder bei einem Bußgeldverfahren.

  • Zeitpunkt des Streits: Der Versicherungsfall darf in der Regel nicht bereits vor Vertragsbeginn eingetreten sein. Zusätzlich können Wartezeiten gelten.

  • Erfolgsaussichten: Für bestimmte Verfahren prüft der Versicherer, ob ausreichende Erfolgsaussichten bestehen.

  • Gebührenvereinbarung: Übernommen werden häufig die gesetzlichen Gebühren. Vereinbarst du mit deinem Anwalt ein höheres Honorar, kann die Differenz bei dir bleiben.

Anwalt spricht mit Mandant über Anwaltskosten.

Selbstbeteiligung und Deckungssumme

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du pro Versicherungsfall selbst trägst. Ihre Höhe und die Frage, wann sie entfällt, ergeben sich aus deiner Police. Einige Tarife sehen beispielsweise eine Beteiligung von 150 oder 200 Euro vor; andere verzichten darauf oder knüpfen den Eigenanteil an bestimmte Voraussetzungen.

Die Deckungssumme bezeichnet den maximalen Betrag, den der Versicherer für die versicherten Kosten übernimmt. Sie sollte nicht nur die eigene anwaltliche Vertretung, sondern je nach Verfahren auch Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und mögliche Ansprüche der Gegenseite berücksichtigen. Der Ausgangstext nennt 300.000 Euro als häufig empfohlene Orientierung. Verbindlich ist jedoch allein die im Vertrag vereinbarte Summe.

Kostenart

Zu prüfen

Anwaltskosten

Höhe der Deckung und Gebührenvereinbarung

Gerichtskosten

Versicherung des konkreten Verfahrens

Kosten der Gegenseite

Deckung bei Unterliegen

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Typische Einschränkungen betreffen Streitigkeiten, die bereits vor dem Vertragsabschluss begonnen haben, nicht versicherte Rechtsgebiete oder noch laufende Wartezeiten. Auch vorsätzlich begangene Straftaten können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Bei grob fahrlässigem oder gesetzeswidrigem Verhalten gelten je nach Tarif weitere Einschränkungen.

Bei einem gerichtlichen Streit kann die Versicherung die Kostenübernahme außerdem ablehnen, wenn die vertraglichen Voraussetzungen oder die erforderlichen Erfolgsaussichten nicht erfüllt sind. Lass dir deshalb vor dem ersten kostenpflichtigen Schritt schriftlich bestätigen, welche Leistungen übernommen werden.

Was solltest du vor der Beauftragung beachten?

  1. Prüfe, ob dein Rechtsbereich und der konkrete Sachverhalt versichert sind.

  2. Frage nach Wartezeit, Selbstbeteiligung, Deckungssumme und möglichen Ausschlüssen.

  3. Kläre, ob du den Anwalt frei wählen kannst. Die Anwaltswahl ist nicht in jedem Tarif gleich geregelt.

  4. Bewahre die Deckungszusage und alle Kostenvereinbarungen auf.

Eine Rechtsschutzversicherung kann außerdem Leistungen wie Mediation oder Beratung ohne Gerichtsverfahren vorsehen. Ob diese Angebote eingeschlossen sind, steht ebenfalls in den Versicherungsbedingungen.

Bei einem verlorenen Prozess können neben deinen eigenen Anwaltskosten auch die Kosten der Gegenseite anfallen. Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit: Beide Seiten tragen ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst, unabhängig vom Ausgang. Bei einem Vergleich oder einer Klage kann die Kostenverteilung abweichen.

Entscheidend ist daher nicht nur, ob du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sondern welchen Umfang dein Vertrag hat und ob der Versicherer den konkreten Fall vorab bestätigt.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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