Versicherungslexikon

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: Was zahlt die Pflegeversicherung

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: Was zahlt die Pflegeversicherung

4 Min. Lesezeit
Kontrast
Schrift

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: Was zahlt die Pflegeversicherung?

Bei Pflegegrad 2 kannst du verschiedene Leistungen für Unterstützung im Haushalt nutzen. Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, hängt davon ab, welche Leistung du beantragst, wer die Hilfe erbringt und ob der Anbieter anerkannt ist. Kläre die Voraussetzungen deshalb vorab mit deiner Pflegekasse.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe unterstützt dich bei alltäglichen Aufgaben wie Putzen, Einkaufen, Kochen, Wäsche oder leichter Gartenarbeit. Sie übernimmt jedoch keine Pflegekraft-Tätigkeiten. Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung und andere pflegerische Aufgaben gehören in den Bereich der Pflege und müssen entsprechend qualifizierten Kräften vorbehalten bleiben.

Auch medizinische Pflege und Grundpflege sind nicht automatisch Bestandteil einer haushaltsnahen Dienstleistung. Eine klare Absprache verhindert spätere Probleme bei der Abrechnung.

Finanzierung über die Pflegeversicherung

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: Ältere Damen lächeln in heller Umgebung.

Pflegegeld

Pflegegeld wird bei Pflegegrad 2 an dich ausgezahlt, wenn die häusliche Pflege selbst organisiert wird, zum Beispiel durch Angehörige oder Freunde. Du kannst das Geld grundsätzlich flexibel verwenden und damit auch eine privat organisierte Haushaltshilfe bezahlen. Eine direkte Abrechnung dieser Haushaltshilfe mit der Pflegekasse erfolgt über das Pflegegeld nicht.

Wenn du zusätzlich professionelle Pflege nutzt, kann sich der Pflegegeldanspruch im Rahmen einer Kombinationsleistung anteilig verringern. Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 ist bei Pflegegeldbezug zu beachten; die Pflegekasse kann dir die aktuellen Intervalle nennen.

Pflegesachleistungen und Umwandlungsanspruch

Pflegesachleistungen finanzieren grundsätzlich Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes. Dazu können neben pflegerischer Unterstützung auch bestimmte Hilfen im Haushalt gehören. Unter Voraussetzungen lässt sich ein Teil ungenutzter Sachleistungen – im Ausgangstext werden bis zu 40 Prozent genannt – in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.

Ob eine konkrete Haushaltshilfe darüber abgerechnet werden kann, hängt von der Anerkennung nach Landesrecht und der Entscheidung deiner Pflegekasse ab. Informiere dich zuerst über zugelassene Anbieter und stelle den erforderlichen Antrag.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden, etwa für Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Begleitung. Im Ausgangstext werden sowohl 125 als auch 131 Euro monatlich genannt. Da sich die Angaben widersprechen und sich Leistungsbeträge ändern können, solltest du die aktuell geltende Höhe bei deiner Pflegekasse prüfen. Nicht verbrauchte Beträge können nach den geltenden Übertragungsfristen angespart werden.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn deine Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann Verhinderungspflege die Ersatzpflege finanzieren. Je nach Ausgestaltung kann darunter auch Unterstützung im Haushalt fallen. Der Ausgangstext nennt hierfür unterschiedliche Jahresbeträge von 1.612 und 1.685 Euro. Voraussetzung und Budget solltest du vorab mit der Pflegekasse klären.

Kurzzeitpflege ist dagegen eine vorübergehende stationäre Versorgung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie bezahlt nicht ohne Weiteres eine Haushaltshilfe zu Hause.

Was musst du bei der Abrechnung beachten?

  • Nutze möglichst einen von der Pflegekasse anerkannten Anbieter, wenn du Entlastungsbetrag oder umgewandelte Sachleistungen einsetzen möchtest.
  • Beantrage die Leistung vor Beginn oder kläre zumindest schriftlich, ob eine nachträgliche Erstattung möglich ist.
  • Bewahre Rechnungen, Zahlungsnachweise und Vereinbarungen auf.
  • Wenn du eine Haushaltshilfe privat beschäftigst, achte auf einen Vertrag, die korrekte Anmeldung und die Vorgaben der Minijob-Zentrale.

Private Kosten können je nach Region und Umfang unterschiedlich ausfallen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen 20 Prozent der Kosten bis zum genannten Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Rechnungen und unbare Zahlungsnachweise sind dafür wichtig.

Pflegekasse oder Krankenkasse?

Die Pflegekasse ist vor allem für längerfristige Unterstützung bei anerkannter Pflegebedürftigkeit zuständig. Die Krankenversicherung kann eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn du wegen einer vorübergehenden Erkrankung, nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt deinen Haushalt nicht führen kannst und niemand im Haushalt einspringen kann. Dafür ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung nötig. Umfang, Dauer und Eigenanteil richten sich nach den geltenden Regeln deiner Krankenkasse.

Beratung und passende Unterstützung

Eine Pflegeberatung kann dir helfen, die Leistungen zu kombinieren und anerkannte Anbieter zu finden. Sie ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige die Versorgung organisieren oder du zwischen Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsangeboten wählen möchtest. Je nach Wohnform können weitere Leistungen relevant sein, etwa Tagespflege oder Unterstützung im Pflegeheim. Auch ein möglicher Pflegefall in der Familie lässt sich dort besprechen.

Zusätzliche Begriffe wie Pflegegrad 1, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 5 beschreiben andere Unterstützungsbedarfe und Leistungsansprüche. Deinen Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst fest.

Ältere weiße Person lächelt in heller Umgebung.

Wichtig: Die im Ausgangstext genannten Beträge sind teilweise widersprüchlich. Lass dir von deiner Pflegekasse schriftlich bestätigen, welcher Betrag, welcher Anbieter und welche Tätigkeit bei dir erstattungsfähig sind.

Ältere Person lächelt in hellem Umfeld.

Autor & Experte

★★★★★

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

Gesetzliche Krankenkasse

Vielleicht zahlst du zu viel - oder bekommst zu wenig.

Gesetzliche Krankenkasse

Wie groß sind die Unterschiede zwischen den Krankenkassen wirklich?

Tipp: Tarife ohne Gesundheitsfragen

Schnell abgesichert – auch mit Vorerkrankungen. Erfahre, welche Lösungen wirklich Sinn machen.

Befristete Aktionen

Sichere dir Mega-Rabatte, Sonderdeals und vieles mehr. Jetzt zuschlagen

Kostenlose Finanz-App

Starte jetzt mit der Finanzapp und behalte einen Überblick über deine Verträge.

Steven

Wendewerk Support